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Leuthard Doris · Nationalrat · 2003-03-12

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-12

Wortprotokoll

Ziffer 4 Artikel 15 Absatz 5bis der Vorlage 1 bezüglich der Prepaid-Karten gab schon vor zwei Jahren zu diskutieren, als Kollege Dick Marty im Ständerat und ich hier im Rahmen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs schon die [PAGE 221] Registrierung verlangten - wie auch heute wieder. Unser Rat hat das abgelehnt. Inzwischen hat das Thema weiter an Brisanz gewonnen. Wenn ich auf die Zeitungsmeldungen, die ich gelesen habe, vertrauen kann, hat sich in unserem Rat offenbar der Wind gedreht. Es ist eine Tatsache, ein Phänomen, dass die organisierte Kriminalität, vor allem der Drogenhandel, mit Natel easy arbeitet, und es bestehen nicht erst seit dem 11. September 2001 Hinweise, dass Prepaid-Karten eben leider auch bei terroristischen Aktionen verwendet werden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Man bleibt hier anonym und hat gegenüber den Strafverfolgungsbehörden einen Vorteil.

Wir können dieser Tatsache weiterhin untätig zusehen, oder wir können nun im Rahmen dieser Vorlage etwas dagegen unternehmen. Das Bundesamt für Polizei hat in einem breit abgestützten Bericht unter Spezialisten erhoben, dass der Anteil der mobilen Fernmeldeanschlüsse an der Gesamtzahl der überwachten Anschlüsse rund 60 bis 70 Prozent beträgt, wobei die Mehrzahl dieser Mobilanschlüsse anonyme Anschlüsse mit Prepaid-Karten sind. Diese Anteile erreichen im Bereich des organisierten Drogenhandels bis zu 90, teilweise bis zu 100 Prozent.

Wer benützt jetzt solche Prepaid-Karten? In der Regel haben wir alle ein normales Handy mit einem Abonnement, durch welches wir registriert und jederzeit identifizierbar sind. Prepaid-Karten kaufen wir vor allem unseren Kindern, weil wir ihnen beim Telefonieren oder SMS-Verschicken nicht freie Hand, sondern ein Budget geben wollen.

Sonst werden Prepaid-Karten vor allem von denen benutzt, welche die Anonymität und die sich daraus ergebenden Vorteile suchen. Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten hat am 21. Februar 2003 unmissverständlich einmal mehr die Registrierung gefordert.

Meine Damen und Herrn, vor allem aus der SVP, Sie haben bisher die Registrierung abgelehnt, obwohl Sie sehr oft kritisieren, es werde zu wenig gegen das organisierte Verbrechen und den Drogenhandel gemacht. Auf der anderen Seite fordern Sie sogar ein Handy-Verbot für Asylpersonen. Diesen Widerspruch können Sie heute aus der Welt räumen, wenn Sie Ja zur Registrierung sagen und damit ernsthaft Sicherheit durchsetzen.

Ich mache mir nicht die Illusion, zu glauben, mit der Registrierung werde inskünftig der organisierten Kriminalität das Handwerk gelegt, aber das Leben wird ihr schwerer gemacht. Es gibt Umgehungsmöglichkeiten, aber sie sind aufwendig. Man muss daran denken, und man kennt die Umgehungsmöglichkeiten. Es gibt solche Umgehungsmöglichkeiten im Übrigen auch beim Fälschen von Pässen, von Urkunden, von Autonummern. Das ist so, dass immer Missbrauchsmöglichkeiten entstehen.

Es besteht mit der Registrierung auch keine Gefahr, dass wir einen Polizeistaat eröffnen. Es geht am Schluss um das Abwägen zwischen den Gütern Sicherheit und Bekämpfung der organisierten Kriminalität auf der einen Seite und dem Persönlichkeitsschutz, dem Schutz der Privatsphäre, auf der anderen Seite.

Gerade weil neuerdings mit Handys auch Bilder verschickt und vom Natel ins Internet gestellt werden können, stellen sich uns neue Probleme, vor allem im Bereiche Kinderpornographie. Damit ist für mich die Güterabwägung vollends klar, und mit mir unterstützt auch die CVP-Fraktion diesen Minderheitsantrag.

Die Registrierung trifft nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Sie ist absolut verhältnismässig und im Vergleich zum Nutzen, der Sicherheit, auch angemessen. Die Sicherheit und eine verbesserte Bekämpfung der Kriminalität gehen vor.

Stimmen Sie so, wie Sie das der Sonntagspresse erklärt haben.