Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-03-12
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Die evangelische und unabhängige Fraktion sagt Ja zum Übereinkommen und Ja zum begleitenden Gesetz. Es ist für uns kein Problem, auf diese Vorlage einzutreten, nachdem sie vom Ständerat in weiser Voraussicht und Klugheit doch massiv auf jene Bestimmungen reduziert worden ist, die im Strafgesetzbuch noch ergänzt werden müssen. Das hat uns das Eintreten und die Unterstützung dieses Gesetzes wesentlich erleichtert.
Die jetzt noch zu beschliessenden Gesetzesbestimmungen genügen, um die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zu erfüllen, und die übrige, bereits bestehende Gesetzgebung genügt, um die anderen Verpflichtungen aus dem Abkommen ebenfalls zu übernehmen.
Ich spreche nun noch zum umstrittenen Artikel 15 Absatz 5bis des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Hier haben meine Fraktion und ich selbst in der Kommission seit jeher und immer die gleiche Haltung vertreten: Wir müssen nämlich dafür sorgen, dass unsere Strafverfolgungsbehörden auch jene Mittel in die Hände bekommen, die es ihnen ermöglichen, die Straftaten aufzuklären und auch in schwierigen Fällen - allenfalls schon prophylaktisch - zu wirken. Deshalb habe ich auch in der Revision unseres Strafgesetzbuches immer wieder Anträge gestellt und mich dafür eingesetzt - zu meinem Erstaunen nicht einmal immer unterstützt von der SVP -, dass wir im Interessenkonflikt zwischen der Strafverfolgung einerseits und dem Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeit des Individuums andererseits nicht allzu weit gehen.
Hier nun ist es klar, dass wir wiederum den Entscheid des Ständerates unterstützen und mittragen, dass man die Prepaid-Karten registrieren lassen soll. Unseres Erachtens stehen sehr viele Vorteile praktisch keinen Nachteilen gegenüber. Die Vorteile sind evident, wir haben sie verschiedentlich aus Schreiben der Verantwortlichen der Polizeikorps, aber auch der Verantwortlichen der Strafverfolgungsbehörden entnehmen können. Ich wiederhole nicht das hier schon mehrfach Gesagte.
Nachteile sehe ich praktisch keine. Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nicht zu befürchten, dass sein Anschluss oder seine Handynummer irgendwo registriert ist, damit man allenfalls verfolgen kann, wer von welchem Handy her ein Gespräch geführt hat. Ich habe noch weniger Bedenken deshalb, weil die Registrierung der Handys beziehungsweise die Registrierung dieser Prepaid-Karten noch überhaupt nichts darüber sagt, ob dann auch Gespräche von diesen Apparaten her mitgehört und allenfalls abgehört werden können, und auch nichts darüber, ob das, was allenfalls abgehört wird, dann auch noch verwertet wird.
Wir haben in unsere Gesetze bisher zahlreiche Sicherungen gegen ein zu weit gehendes Abhören von solchen Gesprächen im Festnetz und im Netz der drahtlosen Telefonie eingebaut, und deshalb haben wir doch keine Bedenken gegenüber dieser sehr einfachen und gar nicht einschneidenden Massnahme der Registrierung dieser Prepaid-Karten. Damit können wir aber doch Fahndungserfolge zusätzlich ermöglichen. Wir bringen etwas Licht in eine Schatten- und Dunkelzone, die vorher von wirklich schwer kriminellen Elementen, vom Drogenhandel insbesondere, aber auch möglicherweise vom Terrorismus, benützt worden ist.
Unseres Erachtens hätte es nicht diese Medienveröffentlichungen der letzten Tage gebraucht, um zu dieser Einsicht zu kommen. Wir hätten das eigentlich schon vor zwei Jahren in Lugano und auch in unseren Kommissionsberatungen einsehen können. Wenn wir heute für den Antrag der Minderheit Leuthard stimmen, so stimmen wir nach wie vor in der gleichen Haltung und in der gleichen Richtung, die wir seit Jahren vertreten haben. Wir beugen uns nicht irgendeinem Druck, weder vonseiten des Bundesrates noch vonseiten der Medien, sondern folgen unserer Überzeugung, dass wir unseren Strafverfolgungsbehörden damit ein zusätzliches Mittel für Prävention und für Verfolgung von Straftaten in die Hand geben und dass wir gleichzeitig die Sicherheit haben, dass damit kein Unfug getrieben werden kann. Der Nutzen ist evident. Die Massnahme ist verhältnismässig.
Ich bitte Sie einmal mehr, den Antrag der Minderheit Leuthard zu unterstützen.