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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-02-27

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-02-27

Wortprotokoll

Worum geht es vorliegend? Es geht um die Frage, ob das Parlament im Finanzmarktrecht Anpassungen vornehmen will oder soll, um die Medienfreiheit zu verbessern. Diese Frage - das haben Sie gehört - hat Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben im vergangenen Jahr zweimal beschäftigt. Beide Male waren die Meinungen geteilt, und die Beschlüsse wurden jeweils mit einer knappen Mehrheit gefasst. Dabei fielen die Beschlüsse auch unterschiedlich aus: Das erste Mal im Mai wurde ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf knapp verneint. Das zweite Mal im November sprach sich die Kommission dann wiederum knapp für die heute traktandierte Motion aus.

Im Rahmen der Debatte in der Kommission wurde einerseits vorgebracht, das Finanzmarktrecht beschränke die verfassungsrechtlich garantierte Medienfreiheit, indem es Medienschaffenden mit Strafe drohe, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten würden. Es bestehe Handlungsbedarf, und im Gesetz müsse zwingend die Möglichkeit einer Interessenabwägung vorgesehen werden. Nur so werde den Medien als vierte Gewalt im Staat ermöglicht, ihre Aufgabe tatsächlich auch wahrnehmen zu können.

Andererseits wurde auf die Privatsphäre der Betroffenen hingewiesen, die es zu schützen gelte; das haben Sie gerade auch vom Sprecher der Minderheit gehört. Eine Berichterstattung, die erfolgt, ohne dass mögliche Indizien für ein allfälliges öffentliches Interesse vorliegen, sei abzulehnen. Medienschaffende könnten das Fehlverhalten einer Bank problemlos publik machen, denn das Bankkundengeheimnis schütze die Privatsphäre der Kunden und nicht diejenige der Bank.

Gemeinsamer Nenner der Mehrheit in der Kommission war die Überlegung, dass Medienschaffende bei ihrer Tätigkeit die erforderliche Rechtssicherheit haben sollen. Der Bundesrat solle prüfen, ob die aktuelle Gesetzeslage samt der Gerichtspraxis, die eine Interessenabwägung kennt, genügt oder ob und inwieweit Handlungsbedarf besteht. Darum geht es: Die Motion verlangt eine Klärung des Handlungsbedarfs.

Der Bundesrat ist bereit, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und, wie von der Motion ebenfalls verlangt, beim Vorliegen von Handlungsbedarf eine Vorlage für eine Anpassung des Finanzmarktrechts zu erarbeiten. Sollte der Bundesrat keinen Handlungsbedarf erkennen, müsste er einen Bericht zuhanden Ihrer Kommission bzw. des Parlamentes abliefern.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Motion.