Schmid Martin · Ständerat · 2023-02-27
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-02-27
Wortprotokoll
Ich beurteile alle Änderungen im Rahmen der Zivilprozessordnung anhand der Frage, ob sie zu schnelleren Verfahren und zu weniger Kosten führen. Ich glaube, unser Gerichtssystem krankt einfach daran, dass die Gerichtsentscheide nicht mehr gefällt werden - die Parteien warten Monate, wenn nicht Jahre auf die Entscheidungen - und das Gerichtswesen zu teuer ist.
Jetzt beantragt die Mehrheit der Kommission entgegen der Auffassung des Bundesrates und der Minderheit, dass die Richter auch dann wegen Vorbefasstheit ausgewechselt werden müssen, wenn sie beim Schlichtungsverfahren mitgewirkt haben.
Ich stelle fest, dass wir im Kanton Graubünden leider keine Referentenaudienzen haben wie die Handelsgerichte, die erwähnt worden sind. Die erfolgreichsten Gerichte in der Schweiz sind nämlich diejenigen, an denen die Richter - mit exzellenten Aktenkenntnissen - die Parteien an den [PAGE 5] Verhandlungstisch rufen und diese dort mit den Beweisen, die vorhanden sind, möglichst zu einem Vergleich drängen. Die Parteien wissen: Wenn dieser Vergleich nicht zustande kommt, dann entscheidet der Richter, der eben extrem gute Kenntnisse in der Sache hat. Wollen wir hier wirklich diese Verfahren für die Zukunft ausschliessen? Wollen wir gerade diejenigen Verfahren, die sich in der Praxis als extrem erfolgreich erwiesen haben, jetzt mit einer Änderung ausschliessen? Für mich ist die Antwort klar Nein. Der Entwurf des Bundesrates und der Antrag der Minderheit überzeugen also.
Herr Rieder hat darauf hingewiesen: Der gleiche Richter fällt während des Verfahrens auch prozessuale Entscheide, die ebenso einschneidend sein können. Dort will man das zulassen. Ich glaube, man muss in Kauf nehmen, dass vorgängig zu Recht eine gewisse Befangenheit da ist. Gleichzeitig liegen aber auch Aktenkenntnisse vor. Wie soll ein neuer Richter den Fall aufarbeiten, wenn er wieder bei null beginnen muss? Er hat den jahrelangen Prozess vielleicht gar nicht begleitet.
Aus meiner Sicht sind diese Argumente schlagend und sprechen dafür, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und keine Verfahrensverzögerungen und weiteren Kosten ins System einzubauen.