Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-12
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Wir haben beim Kernenergiegesetz noch vier Differenzen. Eine betrifft das Kernenergiegesetz im engeren Sinn; die restlichen Änderungen betreffen das bisherige Recht oder die Übergangsbestimmungen. Die zahlreichen übrigen Differenzen konnten alle bereits bereinigt werden.
Die erste Differenz betrifft Artikel 43. Der Nationalrat hat aufgrund der Formulierung der Verwaltung eine entscheidende Verstärkung der Mitwirkungsrechte des Standortkantons, aber auch der Nachbarkantone und sogar der Nachbarländer bei der Erteilung der Rahmenbewilligung festgelegt. Der Ständerat hat die Intensität dieser Mitwirkung noch verstärkt, indem Standortkanton, Nachbarkantone und Nachbarländer, die in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standortes liegen, an der Vorbereitung des Rahmenbewilligungsentscheides beteiligt werden, d. h., nicht nur angehört werden müssen, sondern effektiv beteiligt werden.
An der Kompetenzordnung wird durch diese Änderung allerdings nichts geändert. Der Entscheid über die Rahmenbewilligung liegt nach wie vor beim Bund.
Die Kommission hat dieser Änderung - mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen - zugestimmt. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun.
Nun hat Herr Hans-Jürg Fehr noch einen Einzelantrag eingereicht, der der Kommission nicht vorlag. Ich nehme dazu Stellung, sobald Herr Fehr seinen Antrag begründet hat.