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Wicki Hans · Ständerat · 2023-02-28

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-02-28

Wortprotokoll

Hier haben wir die erwähnte Differenz: Es handelt sich dabei um eine Grundsatzfrage, die faktisch auch einen Systemwechsel bedeuten würde.

Als die Schweiz die LSVA einführte, nahm sie eine Pionierrolle ein. Damals wurde das heutige System mit dem höchstzulässigen Gesamtgewicht eingeführt. Darauf haben sich die Fuhrhalter dann auch eingestellt. Demgegenüber wählten andere Länder teilweise andere Systeme, darunter dasjenige des Achsengewichts, worauf nun die Minderheit verweist. Sie hebt dabei hervor, dass mit dieser Regelung aufseiten des Bundes 50 Millionen Franken eingespart werden könnten. Dem steht allerdings ein dreistelliger Millionenbetrag gegenüber, der bei den Unternehmen faktisch verloren ginge. Denn mit Blick auf die vor über zwanzig Jahren gewählte Regelung haben diese seitdem entsprechende Investitionen in ihre Fuhrparks getätigt. Es geht daher wesentlich um die Frage des Vertrauensschutzes.

In der Kommission wurde es von der Verwaltung auf den Punkt gebracht: Die Weichenstellung hätte bereits 2001 erfolgen müssen oder dann erst nach einer Ankündigung weit im Voraus. Nun aber gleich einen Paradigmenwechsel zu vollziehen, würde für viele zum Problem werden. Vergessen wir nicht: Die Kosten für die LSVA machen nicht weniger als ein Drittel der Kosten eines Fuhrhalters aus. Eine solche Anpassung würde innerhalb der Branche zu grossen Verwerfungen führen. Die sehr grossen Fuhrhalter könnten es aufgrund ihrer grossen Flotte noch ausgleichen, doch bei kleineren Unternehmen, die auch nur eine kleine Flotte unterhalten, würde das viel schwieriger werden. Diese kleineren Unternehmen machen aber schlussendlich 80 Prozent der Fahrzeughalter aus.

Selbst aus ökologischer Sicht wäre damit wenig gewonnen, denn seit der Einführung der LSVA ist die Branche generell effizienter geworden, nur schon, um Personal- oder Treibstoffkosten sinnvoll einsparen zu können. Eine Berechnung auf die Achse hätte hier praktisch keinen Einfluss.

Der damalige Bundesrat Maurer hat es im Nationalrat treffend gesagt: "Die Überlegungen sind nicht falsch, aber eben, wir planen das nicht auf der grünen Wiese, sondern wir führen ein bestehendes System fort. Das basiert auf Treu und Glauben und auf den Investitionen in der Privatwirtschaft für die Fuhrparks." (AB 2022 N 2169) Damit ist nicht gesagt, dass Systemänderungen grundsätzlich und für alle Zukunft ausgeschlossen werden sollen. Doch wenn eine solche erfolgt, dann mit einer sinnvollen Planungszeit, damit sich alle Partner danach richten können.

Namens der Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen deshalb, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.