Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-03-12
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-03-12
Wortprotokoll
Ich habe mich zu diesem Punkt auch immer wieder geäussert, und alle von Ihnen haben sich bass vor Erstaunen gefragt, seit wann ich so profunde Kenntnisse im Steuerrecht und im Stempelabgaberecht hätte. Die Antwort ist einfach: Ich habe stets nur das vorgelesen, was mir das Eidgenössische Finanzdepartement vorgeschrieben hat.
Nachdem gestern früh um sieben Uhr wieder Fragezeichen im Schosse Ihrer Kommission gekeimt sind, habe ich mich Hilfe suchend wieder an das Finanzdepartement, an die Eidgenössische Steuerverwaltung, gewandt und von der Steuerverwaltung folgenden aufklärenden Text erhalten - sie hat ihre eigenen Aussagen nochmals überprüft und kann Ihnen bestätigen: Finanzielle Auswirkungen der [PAGE 260] Unterstellung sind nach Schätzung der Steuerverwaltung zumindest heute begrenzt. Es dürfte heute eine Umsatzabgabe von rund 100 000 Franken pro Jahr anfallen, dies jedoch nur dann, wenn steuerbare Urkunden, also Aktien, Obligationen, übertragen werden. Wird der Betrag in bar geleistet, fällt keine Umsatzabgabe an. Der Betrag von 100 000 Franken dürfte auch für künftige Jahre gelten, denn es ist nicht ersichtlich, weshalb vermehrt steuerbare Urkunden eingebracht werden sollten.
Die Zusammenlegung der beiden Fonds hätte allerdings weit grössere finanzielle Folgen. Diesem Sachverhalt soll mit dem bereits vom Ständerat einstimmig gutgeheissenen Fusionsgesetz Rechnung getragen werden. Die Chancen - so die Eidgenössische Steuerverwaltung - stehen gut, dass das neue Fusionsgesetz bereits am 1. Januar 2004 in Kraft treten kann. Damit würde die Zusammenlegung dieser beiden Fonds ohnehin keine Umsatzabgaben mehr auslösen.
Die Rechtslage nach der Darstellung des Finanzdepartementes ist somit klar, und deswegen unterstützt der Bundesrat bzw. sein Sprecher hier den Ständerat und die Minderheit Ihrer Kommission.