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preparatory:AB 314037

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28

Wortprotokoll

Hier beantragt Ihnen die Kommission, der Änderung des Nationalrates nicht zuzustimmen.

Der Nationalrat nimmt eine Erweiterung vor. Das geltende Recht nimmt das Zur-Verfügung-Stellen von Personal durch [PAGE 29] religiöse oder weltanschauliche, nicht gewinnstrebige Einrichtungen für Zwecke der Krankenbehandlung von der Steuer aus. Der Nationalrat hat "durch religiöse oder weltanschauliche, nicht gewinnstrebige Einrichtungen" gestrichen. Damit würde die Zahl der Ausnahmen ziemlich ausgeweitet. Das Argument im Nationalrat war, dass es im Nachgang zur Corona-Pandemie wichtig sei, den Austausch unbeschränkt zu ermöglichen, deshalb solle der Austausch nicht der Mehrwertsteuer unterstellt werden. Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen sollen Personal also austauschen können. Damit findet jedoch eine Ausweitung statt.

Klar ist auch, dass der Beschluss des Nationalrates weiterhin nur gewisse Leistungserbringer betreffen würde, also vor allem Ärzte, Spitäler usw. Adecco war auch ein Thema, wobei ein typischer Personalvermittler nicht betroffen wäre; er könnte nicht unter die Steuerausnahme fallen.

Wir haben daher einstimmig beschlossen, dem Nationalrat hier nicht zu folgen, weil wir diese Ausweitung nicht wollen.

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