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de Courten Thomas · Nationalrat · 2023-02-28

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-02-28

Wortprotokoll

Wir fahren mit unseren Arbeiten bei der Reform der beruflichen Vorsorge fort. Ziel dieser Vorlage ist es, die zweite Säule unserer Altersvorsorge nachhaltig zu sichern, dabei zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung gestiegen ist, dass die Renten länger ausbezahlt werden müssen und dass deshalb der Umwandlungssatz gesenkt werden muss. Gleichzeitig wollen wir die Rentenhöhe für alle möglichst sichern - nicht ausbauen, aber sichern -, und wir wollen Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und Geringverdienende erzielen.

Wir befinden uns in der ersten Runde der Differenzbereinigung mit dem Ständerat. Es gibt verschiedene Differenzen zwischen National- und Ständerat, die bestehen bleiben, und es gibt Sachverhalte, die bereits beschlossen sind.

Klar ist, dass das ursprüngliche Bundesratsmodell in beiden Räten keine Mehrheit gefunden hat. Beschlossen ist, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent erfolgen soll und dass entsprechende Kompensationen geleistet werden. Beschlossen ist auch bereits, dass die Altersgutschriften angepasst werden und damit auch ein Schritt Richtung Modernisierung getan wird. Differenzen haben wir weiterhin beim Koordinationsabzug, bei der Eintrittsschwelle und beim Sparbeginn.

Ich beginne mit dem Koordinationsabzug. Hier gibt es drei Kommissionsminderheiten. Die Mehrheit will am fixen Koordinationsabzug von 12 443 Franken gemäss Entwurf des Bundesrates festhalten. Die Minderheit I (Sauter) will einen proportionalen Koordinationsabzug von 15 Prozent, die Minderheit II (Rechsteiner Thomas) will einen solchen von 20 Prozent, und die Minderheit III (Mettler) will einen Koordinationsabzug von 40 Prozent bei maximal 12 443 Franken.

Beim Koordinationsabzug geht es darum, welcher Teil des Lohns auch in der zweiten Säule versichert wird. Der erste Teil ist über die AHV versichert, das ist der Ursprung des Koordinationsabzugs. Ziel ist es hier, Geringverdienende besserzustellen. Die Frage stellt sich, ob wir einen fixen oder einen prozentualen Abzug wollen und in welcher Höhe dieser ausfallen soll. Der jetzige Antrag der Mehrheit hat sich gegenüber jenem der Minderheit II mit 14 zu 10 Stimmen durchgesetzt. Der Antrag der Minderheit I unterlag in der Kommission mit 4 zu 18 Stimmen und der Antrag der Minderheit III mit 10 zu 15 Stimmen.

Der zweite Punkt betrifft die Eintrittsschwelle. Sie legt fest, ab welchem Einkommen pro Jahr das Obligatorium für die zweite Säule greift. Wir haben im geltenden Recht eine Eintrittsschwelle von 22 050 Franken. Wir haben in der ersten Lesung beschlossen, diese quasi zu halbieren, auf 12 548 Franken. Der Ständerat hat versucht, hier einen Kompromiss zu finden: Er will mehr Versicherte mit geringem Einkommen in der zweiten Säule haben und versichern können. Die Leistungen, die ausgerichtet werden, sollen aber in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehen. Die Minderheit I (Nantermod) will am Beschluss des Nationalrates mit 12 548 Franken festhalten, die Minderheit II (Mettler) will beim geltenden Recht bleiben, und die Mehrheit will dem Kompromiss des Ständerates folgen. Das Stimmenverhältnis in der Kommission war hier in beiden Fällen 16 zu 8.

Die letzte Differenz, die wir noch haben, betrifft den Sparbeginn, also den Zeitpunkt, ab dem das Obligatorium für die zweite Säule gilt. Heute gilt es ab Alter 25. Der Nationalrat argumentierte in der ersten Runde, es mache Sinn, wenn auch Jüngere, also Personen ab 20 Jahren, bereits versichert seien. Auch wenn es kleine Einkommen seien, die dort versichert würden, würden sie sich über die Versicherungsdauer kumulieren, und so resultiere entsprechend auch ein höheres Altersguthaben. Der Ständerat ist uns hier nicht gefolgt und möchte beim bisherigen Alter von 25 Jahren bleiben. Die Kommission folgte nun mit 14 zu 10 Stimmen dem Ständerat. Die Minderheit Silberschmidt möchte am Beschluss des Nationalrates festhalten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie jeweils der Mehrheit der Kommission folgen.