Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-03-12
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-03-12
Wortprotokoll
Ich möchte nicht zum fünften oder sechsten Mal an diesem Pult gleich hintereinander die gleichen Argumente wiederholen. Ich möchte einfach ein paar Schwerpunkte zusätzlich setzen und mich so beschränken.
Der erste Schwerpunkt steht bei mir unter dem Titel "Verstehen". Diese Initiative kann man nur verstehen, wenn man weiss, wie sie entstanden ist, wenn man weiss, dass sie aus und mit dem Kreis Betroffener bzw. Angehöriger von Opfern entstanden ist und dass hinter diesen Personen ganz schreckliche Erlebnisse und Erfahrungen stehen. Ich muss sagen, als eine Delegation der Initiantinnen in der Kommission erschienen ist und einen oder zwei dieser schrecklichen Fälle geschildert hat, ist es auch mir kalt über den Rücken hinuntergelaufen. Ich habe auch persönlich Betroffenheit, Wut, Empörung gespürt, und ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es ist, wenn man das nicht nur als Zuhörer, sondern als Direktbetroffener erlebt. Ich weiss nicht, ob ich nicht auch ganz ähnlich reagieren würde und ob nicht über meinem Kopf die Wellen der Wut und Empörung zusammenschlagen würden und mir eine kühle Sicht bzw. die Übersicht verunmöglichen würden.
Die Reaktion, die ich erlebt habe und die ich auch im Zusammenhang mit anderen Fällen als Leser von Zeitungen oder auch in meiner früheren Eigenschaft als Untersuchungsrichter erlebt habe, ist im ersten Moment immer die: So etwas darf nie mehr geschehen; das darf nie mehr sein. Solche Dinge haben wir ja auch in anderen Zusammenhängen gehört und sagen sie ohne weiteres auch.
Die Konsequenz aus diesem Gefühl und aus diesem Erleben ist verständlich. Wenn sie dann in einer Volksinitiative gipfelt, die mit äusserst starren, extrem harten Formulierungen dieses "Das darf nicht mehr sein" festschreiben und durchsetzen will - deshalb der Titel "Verstehen" -, verstehe ich diese Leute. Ich verstehe auch, dass sie nicht mehr zurückkönnen, auch wenn ich damit Mühe habe, nach allem, was wir im neuen Strafgesetzbuch festgeschrieben haben, um gerade diesen Problemen gerecht zu werden. Aber ich weiss wirklich nicht, ob wir selbst in einer solchen Situation einfach zurückkönnten und ob wir nicht ähnlich denken würden, wenn wir selbst oder unsere Angehörigen davon betroffen wären.
Trotzdem: Wir müssen einen kühlen Kopf bewahren und dürfen die Übersicht nicht verlieren. Lebenslängliche Verwahrung ohne jede Möglichkeit einer Überprüfung, ob diese Massnahme, auch nach zwanzig, dreissig Jahren oder mehr, noch gerechtfertigt ist und ob die Sicherheit der Gesellschaft diese Massnahme nach wie vor verlangt, ist schlicht unmenschlich. Und unmenschlich dürfen wir nicht handeln, selbst gegenüber einer Person nicht, die unmenschlich gehandelt hat. Der Straftäter oder die Straftäterin bleibt ein Mensch, auch wenn er oder sie als Unmensch gehandelt hat - das zum Thema "Kühlen Kopf bewahren".
Zum Rechtlichen: Ich denke, wir stellen mit grosser Mehrheit fest, dass die Initiative Bestimmungen der EMRK verletzt. Wir stellen aber auch fest, dass wir mit dem revidierten Strafgesetzbuch eine flexible und weiter reichende Lösung genau für diese Problematik gefunden haben, eine Lösung aber auch, die menschlicher ist und eine, so möchte ich sagen, nahezu gleich grosse Sicherheit bietet.
Ich erinnere daran, dass es durchaus möglich wäre, dass sich viele Gerichte äusserst schwer damit täten, diese definitive, endgültige Verwahrung anzuordnen, wenn nach der Initiative verfahren würde. Wenn nämlich eine solche Massnahme nicht mehr überprüft werden kann, wird es für einen Richter - und ich nehme an, unter uns hat es auch Personen, die schwerwiegende Entscheide in dieser Richtung gefällt haben - äusserst schwierig, zu diesem Mittel zu greifen, wenn noch ein kleiner Funke Hoffnung vorhanden ist, wenn es um einen jungen Menschen von vielleicht achtzehn, zwanzig oder fünfundzwanzig Jahren geht. Und dann verfehlen die Initianten und Initiantinnen genau ihr Ziel; dann wird nämlich ihr Vorschlag nicht in der Art und Weise umgesetzt, wie sie es sich gedacht haben. Also, ich denke, das Mittel des revidierten Strafgesetzbuches ist nicht nur flexibler, sondern in der Praxis auch wirksamer.
Nun komme ich zum Schluss. Es hat mich eine Bemerkung von Herrn Hess Bernhard herausgefordert. Herr Hess hat, mit einem gewissen Recht natürlich, gesagt: Wir möchten jedes Risiko, auch das kleinste Risiko, ausschliessen. Ich verstehe das, ich muss es nochmals betonen. Aber ich möchte Herrn Hess fragen, ob wir das nur in Fällen tun wollen, in denen Straftäter bei einer Freilassung, vielleicht nach zwanzig, dreissig Jahren, doch noch mit einem allerkleinsten Risiko für unsere Gesellschaft in der Freiheit wären und in denen vielleicht sogar ein Todesopfer riskiert würde, oder ob wir das auch in allen anderen Fällen tun wollen, in denen Menschen durch ihr Verhalten massivst - massivst! - Menschenleben einem Risiko aussetzen. [PAGE 286]
Sie erinnern sich sicher an die Debatte vom letzten Donnerstag. Da haben wir so locker über hundert oder zweihundert Tote pro Jahr gesprochen. Das war für viele unter uns kein Anlass, wirklich jedes Risiko auszuschliessen, sondern ein Vertreter der Liberalen hat noch gesagt: Risiko gehöre zum Leben; wir wollten kein Leben, das gar kein Risiko beinhaltet - Also, wir müssen vielleicht auch hier die Optik nicht ganz verlieren.
Ich bitte Sie mit der grossen Mehrheit unserer Fraktion, die Volksinitiative abzulehnen.
Betreffend den Antrag Rechsteiner Paul sind wir noch unsicher. Wir sind nicht sicher, ob dieser Weg der richtige ist. Persönlich - wir haben in der Fraktion nicht über den Antrag gesprochen - meine ich, dass wir diese Initiative der Bevölkerung durchaus vorlegen können und wir gute Argumente haben, um einen eindeutigen Entscheid des Volkes dazu zu bekommen.