Lexipedia

Mäder Jörg · Nationalrat · 2023-02-28

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-02-28

Wortprotokoll

Zu Beginn möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die beantragte Gesetzesänderung in Ziffer II eine Dringlichkeitserklärung und eine Befristung enthält. Falls Sie hier zustimmen und der Ständerat dies am 2. März ebenfalls macht, wird das Gesetz vom Tag nach der Schlussabstimmung bis Ende 2027 gelten. Eine allfällige Differenzbereinigung ist für den 13. März vorgesehen. Ziel ist es, die Vorlage in dieser Session zu behandeln.

Dass es nicht nur einen Fachkräftemangel, sondern ganz allgemein einen Kräftemangel gibt, sollte unterdessen bekannt sein. Nichtsdestotrotz ist ein Fachkräftemangel im Gesundheitswesen natürlich von besonderer Bedeutung, da die Auswirkungen direkter und nachhaltiger sind als in anderen Bereichen. Aus diesem Grund hat sich die SGK des Nationalrates im Juni des letzten Jahres den Auftrag gegeben, via Erlassentwurf kurzfristige Massnahmen zu ergreifen. Die Schwesterkommission, die SGK des Ständerates, hat diesen Auftrag einen Monat später bestätigt.

Der von der Kommission ausgearbeitete Entwurf zielt auf Artikel 37 KVG, der die besonderen Voraussetzungen für Ärzte und Ärztinnen festlegt. Kernpunkt ist, dass sie mindestens drei Jahre im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass die zugezogenen Ärzte und Ärztinnen aus dem Ausland über genügend Kenntnisse der Sprache und der lokalen Gegebenheiten verfügen. Das ist ein ehrbares und sinnvolles Ziel, insbesondere da sie ja Vertrauenspersonen für ihre Patienten und Patientinnen darstellen sollen. In Zeiten der potenziellen Unterversorgung hindert diese Regelung aber daran, rasch Abhilfe schaffen zu können. Zu Ihrer Information: Derselbe Artikel enthält jetzt schon Ausnahmebestimmungen, die insbesondere für Personen gelten, die hier die Ausbildung gemacht haben.

Es ist uns bewusst, dass die aktuelle Fassung erst im Juni 2019 beschlossen wurde und gerade mal seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist. Eine Anpassung so kurz nach Inkraftsetzung ist nicht ideal, die aktuelle Situation erfordert aber genau das.

Im Entwurf der SGK vom letzten Sommer wurden drei Fachbereiche explizit genannt, für die eine Ausnahme von der dreijährigen Tätigkeit gelten soll. Es sind dies: allgemeine innere Medizin als einziger Weiterbildungstitel, praktischer Arzt oder praktische Ärztin als einziger Weiterbildungstitel, Kinder- und Jugendmedizin. In der durchgeführten verkürzten Vernehmlassung kam noch die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie als Buchstabe d hinzu. Bei allen vier Bereichen liegt es in der Kompetenz der Kantone, die Unterversorgung festzustellen und die entsprechende Ausnahmeregelung in Anspruch zu nehmen. Der Bund ermöglicht diese Ausnahmen nur, er selber ist nicht der direkte Nutzniesser. [PAGE 59]

In der anschliessenden Diskussion in der Kommission wurde die Notwendigkeit von Massnahmen von allen bejaht. Die Diskussion drehte sich primär darum, ob diese vier Bereiche die richtigen sind, ob es eher die ursprünglichen drei sein sollten oder ob die Formulierung noch offener sein sollte. In Anbetracht der Rückmeldungen hat sich die Mehrheit für alle vier Kategorien ausgesprochen. Eine Minderheit Glarner möchte die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie wieder streichen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, diesen Streichungsantrag abzulehnen. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 15 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt.

Auf eine weitere Ausdehnung der Ausnahmen hat die Kommission aufgrund der angedachten Dringlichkeit verzichtet. Ein solch grundsätzlicher Wechsel hätte eine vertiefte Vernehmlassung und Diskussion verdient. Bei der Beratung wurde auch darauf geachtet, dass die Regelung rasch in Kraft treten kann und dass keinerlei gesetzgeberische Tätigkeit der Kantone - was zu Verzögerungen führen würde - notwendig wird. Eine rasche Umsetzung ist mit Ihrer Unterstützung also möglich.

Der Dringlichkeit entsprechend hat die SGK des Schwesterrates unseren Entwurf vorbesprochen und empfiehlt ihn ihrem Rat unverändert zur Annahme. Auch der Bundesrat schliesst sich diesem Urteil an.

Zur Ergänzung: Mit dieser Vorlage ist das Thema für die Kommission nicht abgeschlossen. Im Gegenteil, es ist nur eine kleine Massnahme, die aber schnell umgesetzt werden kann. Insbesondere werden wir auch die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme angesprochenen Zusammenhänge mit dem europäischen Recht behandeln. Wir werden die Thematik also nicht ad acta legen.

Die Kommission bittet Sie mit 20 zu 3 Stimmen, der Vorlage zuzustimmen.