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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-02-28

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-02-28

Wortprotokoll

Das hier ist ein wichtiger Punkt, den wir auch lange diskutiert haben. Es geht um das Verlagerungsverfahren. Die Frau Bundesrätin hat am Anfang die Zahl von 2,9 Milliarden Franken in die Runde geworfen; ich werde darauf eingehen.

Um es zu erklären: Wenn in die Schweiz importiert wird, wird die Steuer ja normalerweise am Zoll entrichtet. Dort wird die Mehrwertsteuer bzw. ein Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer entrichtet. Der Unternehmer in der Schweiz, der mehrwertsteuerpflichtig ist, kann die am Zoll bezahlte Steuer als Vorsteuer geltend machen und sie zurückfordern. Das Geld ist quasi beim Bund, wenn die Steuer am Zoll entrichtet wird, und es wird erst später zurückgefordert. Beim Verlagerungsverfahren muss das nicht gemacht werden. Dann muss nicht am Zoll abgerechnet werden, sondern erst in der Abrechnung der Mehrwertsteuer später in der Schweiz. Das heisst, man macht die Steuer auf der eingeführten Ware geltend und zieht gleichzeitig die Vorsteuer ab. Man hat gar nie den Umsatz abgeliefert, sondern nur netto abgeliefert, was man abliefern muss und allenfalls zurückerhält. Das ist die Lage.

Der Bundesrat hat Artikel 63 Absatz 1 eingefügt, weil er mit der Plattformbesteuerung die Plattformen anders besteuern will. Er will den Plattformen das Verlagerungsverfahren ermöglichen. Die Plattformen tragen aber die volle Verantwortung für die Ablieferung und müssen die Steuer dafür am Zoll nicht abliefern. Es gibt neue Steuersubjekte, dafür gibt es das Verlagerungsverfahren.

Der Nationalrat hat diese Version aufgenommen. Wenn Sie die Buchstaben a und b des Entwurfes des Bundesrates lesen, dann sehen Sie: Der Nationalrat hat hier Tabula rasa gemacht, er hat alles gestrichen. Er ermöglicht das Verlagerungsverfahren allen Importeurinnen und Importeuren. In Bezug auf den einmaligen Effekt, dass man das Geld am Zoll nicht abliefert, sondern es später in der Abrechnung geltend macht und sogleich zurückfordert, spricht man von 2,9 Milliarden Franken. Natürlich kann man sagen, dass sie später wieder abgeliefert und angerechnet werden. Der einmalige Effekt wäre 2,9 Milliarden Franken.

In der Diskussion in der Kommission hat man auch die Frage gestellt, ob es nicht ein Problem bei der Schuldenbremse wäre. In der langen Frist kommt das Geld zurück, aber die Verschiebung ist nicht unproblematisch. Zudem hat man darauf hingewiesen, dass bei einem generellen Verlagerungsverfahren aus Sicht der Verwaltung die Steuereinbringung mit mehr Aufwand verbunden wäre. Zudem gäbe es eine Benachteiligung der Binnenwirtschaft, die die Steuer zuerst abliefert und dann zurückfordern kann. Ein Zusatzaufwand bestünde auch für die Unternehmen. Heute erfasst der Zoll die Steuer, er macht quasi die Arbeit für die Unternehmen.

Es wird auf einen Bericht des Bundesrates vom 2. Dezember 2016 zum Postulat 14.3015, "Vereinfachte Erhebung der Mehrwertsteuer beim Import von Waren. System von Dänemark", verwiesen. Darin weist der Bundesrat auf die Probleme, Risiken und Schwierigkeiten hin.

Angesichts all dieser Themen hat Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dem Nationalrat nicht zu folgen, sondern bei Artikel 63 Absatz 1 dem Entwurf des Bundesrates, der für die Plattformen gedacht ist, zuzustimmen.

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