Gredig Corina · Nationalrat · 2023-03-02
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-03-02
Wortprotokoll
Die Kantone sind stark. Sie haben ihre Schwerpunkte und ihre eigenen Vorstellungen. Das ist auch richtig so. Wenn es aber um Digitalisierungsstandards geht, halte ich das für falsch. Wenn die kantonalen Verwaltungen Bundesrecht ausüben, müssen die Digitalisierungsstandards auch für sie gelten. Doch die Kantone sträuben sich gegen diese Standards, und der Ständerat hat diese Position übernommen - die Position, die wir letztes Mal verteidigt haben. Wir haben eine andere Lösung gefunden.
Ich weiss, dass meine Position - die Position, die Sie das letzte Mal beschlossen haben - wahrscheinlich unterliegen wird. Aber ich finde es wichtig, dass wir nochmals darüber reden und dieses wichtige Thema nochmals zur Sprache bringen. Denn wenn bei der Digitalisierung weiterhin alle ihre eigenen Süppchen kochen, dann verlangsamen wir einfach den Prozess. Man kann es nämlich bezüglich Digitalisierung nicht schönreden: In der Schweiz hinkt der Staat hinterher - wir alle kennen das unrühmliche Beispiel mit dem Faxgerät aus dem BAG während der Pandemie. Immer wieder hören wir aber auch von anderen millionenteuren Projekten, die nicht so schnell vorwärtskommen, wie sie sollten, weil Schnittstellen und einheitliche Standards fehlen.
Der sogenannte E-Government-Benchmark der Europäischen Union bescheinigt der Schweiz beim E-Government einen Reifegrad von 55 Prozent. Damit sind wir in etwa gleich klassiert wie die Fussballclubs in meinem Kanton, die Grasshoppers und der FC Zürich: nicht einmal im Mittelfeld! Aber bei der Digitalisierung wollen wir doch vorrücken und weiter vorne sein.
Bei diesem Gesetz geht es darum, dass wir für die Instrumente der Digitalisierung eine gesetzliche Grundlage schaffen. Es braucht einheitliche Standards, eine konsequente Prozessdigitalisierung und eine verbesserte Interoperabilität.
Blenden wir weit zurück: Zu Beginn des Eisenbahnzeitalters legte jedes Bahnunternehmen einfach eine eigene Spurweite fest. Jede Spurweite hatte ihre Logik. Einige Spurweiten unterschieden sich um einige Millimeter, andere um bis zu einen halben Meter. Irgendwann hat man sich durchgerungen und sich für eine Harmonisierung ausgesprochen. Die Einführung einer Standardspurweite im Schienenverkehr ärgerte natürlich jene, die quasi auf die falsche Standardspur gesetzt hatten. Aber bereits mittelfristig hat sich das eben gelohnt. Wir hatten danach weniger Kosten und mehr Effizienz.
Bei der Digitalisierung haben wir heute genau die gleiche Herausforderung. Es braucht bei der digitalen Transformation eine Standardisierung und klare Regeln für alle. Dieses Gesetz liefert die Basis dafür. Das Ziel dieses Gesetzes, dass die Schweiz bei der Digitalisierung zügig Fortschritte macht, wird eben dann erreicht, wenn der Anwendungsbereich des Gesetzes möglichst breit ausfällt. Ansonsten kann das Gesetz seine volle Wirkung nicht entfalten.
In letzter Zeit hat der Kantönligeist wieder angefangen zu wirken. Der Ständerat hat die konsequente Haltung dieses Rates aus der Vorlage gekippt. Dabei ist es doch klar: Man kann nicht immer wieder Digitalisierung fordern und den Einsatz des Faxes kritisieren, dann aber wieder nur einen halben Schritt vorwärts machen, wenn es konkret wird. Es liegt an uns, jetzt die richtigen Weichen für die digitale Zukunft unseres Landes zu stellen. Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 2 tun Sie das schneller, kostengünstiger und effizienter als mit der Lösung der Mehrheit.