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Müller Damian · Ständerat · 2023-03-02

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-02

Wortprotokoll

Wir beraten heute eine parlamentarische Initiative, welcher die beiden SGK bereits im Jahr 2016 Folge gegeben haben. Der Nationalrat hat den Entwurf im Dezember 2022 klar angenommen.

Wie Sie wissen, erhalten erwerbstätige Mütter in der Schweiz nach der Geburt eines Kindes vierzehn Wochen Urlaub. Stirbt die Mutter während ihres Urlaubs, endet gemäss heutiger Regelung der Anspruch darauf. Der Tod einer Mutter unmittelbar nach der Geburt trifft aber nicht nur das Neugeborene, sondern auch den Vater des Kindes bzw., nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der "Ehe für alle" per 1. Juli 2022, womöglich die Ehefrau der Mutter. Die Präsenz des Vaters oder der Ehefrau der Mutter bei einem Neugeborenen nach einem schweren Schicksalsschlag ist unerlässlich für einen guten Start ins Leben.

Heute ist die Situation nicht klar geregelt. Stirbt die Mutter, greifen die Regelungen des Obligationenrechts und des Arbeitsgesetzes zu Arbeitnehmern mit Familienpflichten. Es gibt keine einheitlichen gesicherten Ansprüche. Mit dem neuen Urlaub soll genau das erreicht werden. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll ein Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil gewährt werden. Dieser Urlaub soll wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden.

Seit Inkrafttreten der "Ehe für alle" hat auch die Ehefrau der Mutter Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung. Wenn also die Mutter stirbt, erhält der hinterbliebene Vater des Kindes oder die hinterbliebene Ehefrau der Mutter vierzehn Wochen zusätzlichen Urlaub. Umgekehrt erhält die Mutter des Kindes zwei Wochen zusätzlichen Urlaub, wenn der Vater oder die Ehefrau stirbt. Zudem soll der Begriff "Vaterschaftsurlaub" ersetzt werden. Neu sprechen wir generell vom "Urlaub des anderen Elternteils".

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung hat praktisch keine finanziellen Auswirkungen, weil Todesfälle der Mutter und mutmasslich auch des anderen Elternteils kurz nach der Geburt sehr selten sind. Die finanziellen Auswirkungen werden von der Verwaltung auf rund 70[NB]000 Franken pro Jahr geschätzt, wenn der Urlaub nur dem hinterlassenen Vater oder der hinterlassenen Ehefrau der Mutter gewährt wird.

Der Nationalrat will den Urlaub im Todesfall zusätzlich zum Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen gewähren. Ausserdem sollen hinterbliebene Mütter zusätzlich Anspruch auf einen durch die EO entschädigten Urlaub erhalten, wenn der andere Elternteil in den sechs Monaten nach der Geburt des Kindes stirbt. Die Verwaltung schätzt die Kosten in diesem Fall auf 120[NB]000 Franken pro Jahr. Diese Kosten sind massgebend, wenn wir dem Beschluss des Nationalrates zustimmen.

Ihre Kommission hat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten beschlossen. Das Ergebnis der Gesamtabstimmung war anschliessend einstimmig. Ich bitte Sie, diesem klaren Votum zu folgen. Hier geht es um sehr tragische Ereignisse. Bei solchen Ereignissen würden wir am falschen Ort sparen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.