Andrey Gerhard · Nationalrat · 2023-03-02
Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2023-03-02
Wortprotokoll
En bref, le groupe des Verts soutient la minorité Gredig à l'article 2 sur le champ d'application et la position de la majorité de la commission à l'article 4 alinéa 4 concernant la possibilité pour la Confédération de conclure librement des accords directement avec les communes et salue la nouvelle proposition constructive de la commission à l'article 9 alinéa 1 sur le thème des logiciels open source.
Beim Antrag der Minderheit Gredig zu Artikel 2 geht es um den Geltungsbereich und um einen elementaren Bestandteil der Vorlage: eine breite Wirkung behördlicher Digitalisierung. Es wird wesentlich sein, wie dieser Geltungsbereich ausgestaltet sein wird.
Gerne können wir hier drin lamentieren, wenn einmal mehr eine Schlagzeile zu schlecht funktionierender Digitalisierung über die Staatsebenen hinweg die Runde macht. Wenn wir die aktuelle Vorlage aber nicht auf die Kantone und Gemeinden ausweiten und damit notabene ausschliesslich Bundesrecht vollziehen, dann darf der Bund womöglich weiterhin Faxe betreiben, nicht weil er das unbedingt will, sondern weil er von den Kantonen eben keinen Standardkanal verlangen kann. Es ist ja nicht so, dass die Bundesverwaltung einen Riesendrang verspürt, alte Technologien einzusetzen, aber zuweilen wird sie von den anderen Staatsebenen schlicht dazu gezwungen.
Ich bitte Sie deshalb, hier die Haltung des Nationalrates aus der letzten Beratung im Plenum zu bestätigen und die Minderheit Gredig zu unterstützen.
Bei Artikel 4 sind wir hingegen froh, dass die Kommission an der bundesrätlichen Version festhält. Auch hier geht es darum, dass es wenig Hürden gibt, damit die Digitalisierung über alle Staatsebenen hinweg funktionieren kann. Es muss möglich sein, dass fortschrittliche Gemeinden auch ohne Anhörung der Kantone vorwärtsmachen und an der Digitalen Verwaltung Schweiz bauen können. Denn in die Vorlage sind ja auch Checks and Balances eingebaut, nämlich die Pflicht zur Interoperabilität und zur Mehrfachnutzung von Software.
Das bringt mich zum letzten Artikel, nämlich Artikel 9 zu Open-Source-Software. Im Gegensatz zu einer aus dem Agglomerationsverkehrsfonds finanzierten Brücke kann Software ohne Zusatzkosten mehrfach eingesetzt werden. Die öffentliche Hand hat ein vitales Interesse, diesen Umstand zu nutzen. "Public money, public code" - Geld der öffentlichen Hand soll durch das freie Zur-Verfügung-Stellen von Software einen Nutzen an anderer Stelle ermöglichen.
Wir Grünen sind deshalb froh um den Kompromissantrag aus der Kommission, dem sich der Ständerat hoffentlich auch anschliessen kann. [PAGE 136]