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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2023-03-02

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-02

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 9. Januar 2023 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour) sowie den dazu erforderlichen Zusatzkredit beraten. Mit dieser Vorlage soll die Finanzierungsbeteiligung des Bundes bei Innotour-Projekten befristet bis 2026 erhöht werden. Die dafür benötigten finanziellen Mittel in der Höhe von 5 Millionen Franken für das Jahr 2023 werden mit dem Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit zur verstärkten Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus beantragt. Damit soll der Tourismussektor trotz der herausfordernden Situation in der Lage sein, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen, neu zu initiieren sowie Kooperationen einzugehen.

Mit der Ausweitung der Förderung sollen insbesondere drei strategisch prioritäre Themenbereiche unterstützt werden: Das sind die Digitalisierung, die Herausforderungen rund um die Erholung und die Weiterentwicklung des Städte- und Geschäftstourismus sowie die Nachhaltigkeit.

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche, natürlich wie andere Branchen auch, in der Schweiz mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Mit dem Recovery-Programm des Bundes für den Schweizer Tourismus, das der Bundesrat im September 2021 verabschiedet hat, soll die Branche gezielt unterstützt und gestärkt werden. Eine Massnahme dieses Programmes ist die Ausweitung der Förderung durch Innotour. Innotour gewährt Finanzhilfen für innovative Tourismusprojekte im Rahmen von einmaligen Anschubfinanzierungen, wobei maximal 50 Prozent der Projektkosten übernommen werden. Das heisst, ein beachtlicher Teil der Projektfinanzierung muss durch die Projektträger selbst erfolgen.

Mit der nun beantragten Anpassung des Bundesgesetzes soll der Bundesbeitrag an innovative Tourismusprojekte auf maximal 70 Prozent erhöht werden. Diese höheren Beitragssätze sind auf vier Jahre - 2023 bis 2026 - befristet. Dazu wird ein Verpflichtungskredit von 5 Millionen Franken für das Jahr 2023 beantragt. Die Gesamtkosten für die vier Jahre werden auf 20 Millionen Franken beziffert.

Innotour verfügt aktuell für die Periode 2020-2023 über 7,5 Millionen Franken Bundesmittel pro Jahr, also total 30 Millionen Franken. Damit können jährlich rund zwanzig neue Projekte unterstützt werden, beispielsweise Projekte entlang der Wertschöpfungskette im Bereich Tourismus und Landwirtschaft. Die Projekte werden bottom-up aus den Regionen heraus entwickelt. Die durchschnittliche finanzielle Unterstützung beträgt zwischen 100[NB]000 und 500[NB]000 Franken pro Projekt. Die Nachfrage nach der Finanzierung für geplante Projekte ist gestiegen. Dabei kann auch seitens der städtischen Akteure ein erhöhtes Interesse an der Eingabe von Projekten festgestellt werden. Der städtische Tourismus hat stark unter der Corona-Pandemie gelitten und sich nicht so schnell erholt wie andere Tourismusregionen.

Zum vorgeschlagenen befristeten Ausbau der touristischen Innovationsförderung wurden in der Kommission auch kritische Argumente vorgebracht. So würden die befristeten finanziellen Mittel die Situation des Tourismus nicht grundsätzlich ändern; ausserdem sei fraglich, ob Projekte finanziert werden sollten, wenn der Projektträger selbst nur 30 Prozent beisteuern könne oder wolle. Zudem seien befristete Vorlagen im Endeffekt oft nicht befristet und würden in der Folge den Bundeshaushalt dauerhaft belasten. Auch wurde die Befürchtung geäussert, dass das zusätzliche Geld schlussendlich nicht für innovative Projekte verwendet würde, sondern in der Verwaltung oder in der Koordination mit dem Bund versickere.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben beurteilt die vorgeschlagene Anpassung des Bundesgesetzes als sinnvoll. Die Liquidität vieler touristischer Betriebe hat sich während der Corona-Pandemie verschlechtert, die Innovations- und Investitionsfähigkeit hat gelitten. Andererseits hat die Corona-Pandemie Entwicklungen hin zu mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung beschleunigt. Mit der Erhöhung des maximalen Bundesanteils bei Innotour-Projekten von 50 auf 70 Prozent für einen befristeten Zeitraum wird der Tourismussektor in der herausfordernden Situation zusätzlich gestärkt und werden weitere Möglichkeiten eröffnet, Innovationen und Produktentwicklungen umzusetzen oder zu initiieren.

Zum Schluss noch: Der Ständerat hat die Vorlage am 13.[NB]Dezember 2022 beraten und mit 33 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Der Bundesbeschluss über den Zusatzkredit wurde mit 35 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus sowie der Bundesbeschluss über den Zusatzkredit im Jahr 2023 wurden je mit 19 zu 6 Stimmen angenommen. Eine Minderheit Burgherr beantragt Nichteintreten auf die Vorlage.

Ich bitte Sie namens der WAK, auf die Vorlage einzutreten und die Anpassungen so gutzuheissen.

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