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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-02

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-02

Wortprotokoll

Zur Eintrittsschwelle: Sie legt fest, ab welchem Jahreslohn man versichert ist. Wenn man darunterliegt, spielen alle weiteren Regelungen, die wir beschliessen, keine Rolle. Entweder ist man versichert, dafür muss man über diesem Lohn liegen, oder man kann den Rest vergessen. Ihr Rat hat sich hier entschlossen, die Eintrittsschwelle bei 17[NB]208 Franken festzulegen. Ein Lohn von 17[NB]208 Franken führt also verpflichtend zur Versicherung im BVG. Ich muss hier in Klammern noch etwas zu den Beträgen sagen: Diese Beträge wurden aufgrund der Basis 2021/22 festgelegt; sie ändern sich natürlich. Der Nationalrat hat sich für eine Eintrittsschwelle von 22[NB]050 Franken ausgesprochen, das entspricht dem geltenden Recht, und zwar mit 108 zu 87 Stimmen.

Diese Diskussion haben wir dann auch geführt. Sie war relativ ausführlich, weil es doch um ein Kernelement des BVG geht. Der Antrag der Minderheit wird noch begründet. Dort ging es um ein Gesamtkonzept mit Eintrittsschwelle und Koordinationsabzug. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis war immer ein Thema: Soll man Löhne unter 22[NB]000 Franken überhaupt versichern? Für die Mehrheit der Kommission ist klar, dass wir mit dieser BVG-Reform, die wir jetzt "Reform der beruflichen Vorsorge" nennen, eigentlich gar keine Reform machen würden, wenn wir beim geltenden Recht blieben. Damit würden wir bei den bisherigen Versicherten bleiben, für die zwar etwas geändert würde, aber wir nähmen keine zusätzlichen Versicherten in das System auf.

Als Beispiel wurde gesagt: Wenn eine Person mehrfach beschäftigt ist, zum Beispiel in drei Anstellungen je 21[NB]000 Franken verdient, zusammen also 63[NB]000 Franken Lohn hat, dann ist sie dennoch nicht im BVG versichert, weil sie die Eintrittsschwelle von 22[NB]000 Franken nicht überschreitet. Das will man nun nicht mehr; wir wollen die Mehrfachbeschäftigten versichern. Wenn wir die Eintrittsschwelle beibehalten, dann bilden wir die neuen Lebens- und Arbeitsmodelle - Mehrfachbeschäftigung, Teilzeitarbeit -, wie sie in der neueren Zeit aufgekommen sind, nicht ab.

Es wurde auch gesagt, dass man die arbeitenden Menschen, die unter der Schwelle liegen, daran hindert, vom Zins- und vom Zinseszinseffekt profitieren zu können, wenn man sie nicht in das System aufnimmt. Das wurde jetzt immer ausgeklammert. Wir gehen von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen aus, aber wir vergessen den dritten Beitragszahler, der in der letzten Zeit ein bisschen schwach war, nämlich den Zins auf dem Kapital. Er kann wieder stärker werden.

Deshalb sollte man mehr Menschen die Möglichkeit geben, vom BVG zu profitieren. Das geht nur, wenn man die Eintrittsschwelle senkt. Wenn man sie nicht senkt, werden keine zusätzlichen Personen gemäss BVG versichert. Wenn man die neuen Arbeitsmodelle berücksichtigt - mehr Personen[NB]arbeiten in Teilzeit oder gehen einer Mehrfachbeschäftigung nach -, werden sogar mehr Personen ausscheiden. Zudem sind die Personen, die nicht im System sind, nicht gegen Erwerbsausfall versichert, erhalten keine Hinterbliebenenleistungen usw.

Zu den Zahlen: Mit der Eintrittsschwelle eines Jahreslohns von 17 208 Franken bei einem Arbeitgeber, wie sie unser Rat beschlossen hat, würden 140[NB]000 Personen neu in die Versicherung eintreten, und bei 60[NB]000 Personen würde ein zusätzliches Einkommen versichert. 200[NB]000 Menschen wären also insgesamt betroffen. Mit der Lösung des Nationalrates wären diese 200[NB]000 Menschen nicht betroffen.

Deshalb empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 10 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben und hier die Differenz aufrechtzuerhalten.