Stöckli Hans · Ständerat · 2023-03-02
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-02
Wortprotokoll
Dieses Problem ist tatsächlich erst am Schluss unserer Verhandlungen aufgetaucht und verdient zweifellos Beachtung, weil, wie Kollege Germann gesagt hat, 400[NB]000 Menschen in diesen Arbeitsverhältnissen tätig sind. Nur: Auch wenn ein Problem besteht, muss die Lösung unseren Voraussetzungen entsprechen. Insbesondere muss die Gesetzgebung verfassungsmässig sein, und sie muss so sein, dass sie auch "verhäbt", wie wir auch gestern in der Kommission gehört haben, und leider "verhäbe" sowohl die Lösung des Nationalrates wie auch der Antrag der Minderheit Germann nicht. [PAGE 72]
Der Nationalrat will dem Bundesrat einfach ohne irgendwelche Bedingungen die Kompetenz übertragen, abweichende Regelungen zu erlassen. Das widerspricht natürlich voll und ganz der Kompetenzordnung, wie sie in der Verfassung vorgegeben ist. Wenn wir eine Delegation an den Bundesrat machen, dann müssen die Bedingungen und die Voraussetzungen definiert sein, nach welchen eine abweichende Regelung festgelegt werden kann. Deshalb kann die Mehrheit diesen Beschluss des Nationalrates nicht unterstützen.
Jetzt wirft aber auch die Lösung der Minderheit Germann zahlreiche Fragen auf. Erstens muss man ja erklären, weshalb ausgerechnet für diejenigen in diesen Verhältnissen die Senkung des Koordinationsabzugs, den wir gerade für Mehrfachverdiener und für Leute mit kleineren Einkommen machen, nicht gelten soll. Zweitens sagen Sie, Herr Germann, dass es auf ein Jahr beschränkt sei. Das ist nicht so: Wenn ein Temporärangestellter den Arbeitgeber wechselt und jeweils bei einer anderen Firma tätig wird, dann könnte er nach diesem System sein ganzes Berufsleben lang so behandelt werden, dass die Verbesserungen, die wir für alle wollten, für ihn nicht gelten würden.
Es ist anzuerkennen, Herr Kollege Germann, dass die Branche Lösungen sucht. Und ich bin auch sehr zuversichtlich, dass sie durch Kreativität und gestützt auf unsere gesetzlichen Grundlagen neue Lösungen finden wird, die unseren Vorstellungen entsprechen. Sie müssen die Lösung nicht abschaffen, sondern erneuern. Bei diesem Erneuerungsprozess braucht es, zumindest nach Lesart der Mehrheit, gar keine zusätzliche Bestimmung, weil die Branche die Verbesserungen zweifellos so gestalten kann, dass die Pflicht zur BVG-Integration bereits nach der ersten Einsatzstunde besteht. Das sollte man aufrechterhalten. Es darf aber nicht sein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss unserer Version ausgerechnet für diese Branche nicht gelten.
Ich empfehle daher, der Mehrheit zu folgen und sowohl die Variante des Nationalrates als auch die Variante der Minderheit Germann abzulehnen. Es gibt dann eine Differenz, und der Nationalrat kann nochmals über die Bücher gehen und einen zusätzlichen Antrag stellen, sollte das nötig sein.