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preparatory:AB 314838

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-02

Wortprotokoll

Hier haben wir immer eine Differenz zum Nationalrat gehabt, und wir behalten sie bei. Artikel 33a ist im Zusammenhang mit Artikel 47abis zu betrachten; ich werde jetzt beide mit einbeziehen. Im geltenden Recht gilt, dass Vorsorgeeinrichtungen vorsehen können, dass Versicherte nach dem 58. Altersjahr versichert bleiben können, wenn sie das Pensum um höchstens die Hälfte reduzieren. Sie müssen also nicht in eine Freizügigkeit gehen, sie können versichert bleiben und ihre Versicherung aufrechterhalten; das ist das geltende Recht.

Der Nationalrat hat zwei grundsätzliche Änderungen beschlossen: Er möchte keine Altersbegrenzung - auch eine Person, die mit 30 ihr Pensum reduziert, könnte also die Versicherung behalten - und spricht nicht von 50, sondern von 75 Prozent. Er weitet also die Möglichkeit sowohl vom Alter als auch von der Reduktion her aus. Die Begründung des Nationalrates ist, dass jemand, der 100 Prozent gearbeitet hat und dann wegen Familienarbeit, Weiterbildung usw. die Tätigkeit reduziert, trotzdem versichert bleiben und die Versicherung weiterführen können soll.

Ihre Kommission sieht darin eine zu starke Ausweitung. Es wäre natürlich, so wurde es gesagt, auch ein Steuersparmodell: Eine 30-jährige Person reduziert das Pensum stark, um drei Viertel, und kann den versicherten Lohn von 100 Prozent trotzdem weiter versichert lassen, kann weiter einzahlen und auch Einkäufe tätigen. Diese Lösung geht Ihrer Kommission zu weit. Ihre Kommission möchte einstimmig beim geltenden Recht bleiben und es hier nicht ausweiten.

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