Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2003-03-13
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Ich möchte kurz auf einige Punkte eingehen, die in der Diskussion erwähnt wurden: Herr Rechsteiner Paul verlangt Rückweisung des Geschäftes an die Kommission zur Überprüfung der Gültigkeit der Initiative. Ich muss Ihnen sagen, dass sich die RK eingehend mit der Frage der Gültigkeit der Initiative befasst hat. Gemäss Artikel 194 der Bundesverfassung darf eine Volksinitiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstossen. Was ist zwingendes Völkerrecht? Dazu gehören z. B. das Folterverbot, Völkermord, Sklaverei und der Grundsatz, dass keine Strafe ohne gesetzliche Grundlage ausgesprochen werden darf. Zu den völkerrechtlichen Grundsätzen gehört auch das in Artikel 3 EMRK statuierte Verbot erniedrigender oder unmenschlicher Behandlung. Es ist allerdings umstritten, ob dieses tatsächlich zum "ius cogens" des Völkerrechtes gehört.
Die Kommission kam deshalb in Übereinstimmung mit dem Bundesrat zum Schluss, dass die Initiative unter diesen Aspekten nicht als Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht betrachtet werden kann. Die Kommission war aber ebenso klar der Meinung, dass die Initiative nicht mit der EMRK konform ist. Die EMRK-Konformität als solche kann aber jederzeit im einzelnen Fall überprüft und bei Begründetheit einer Beschwerde auch durchgesetzt werden. Die Schweiz muss dann ihre Gesetzgebung entsprechend anpassen.
Aus diesem Grund kam die Kommission in der Frage der Gültigkeit zum Schluss, sie zu bejahen.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen deshalb, den Antrag Rechsteiner Paul abzulehnen. Ich bin aber überzeugt, dass sich der Ständerat dieser wichtigen Frage nach der Tragweite des zwingenden Völkerrechtes mit der ihm eigenen Seriosität annehmen wird. Es wäre auch aus Gründen der politischen Klugheit und der demokratischen Tradition, die wir gegenüber Volksbegehren immer gepflegt haben, problematisch, die Initiative heute, nach dreijähriger Diskussion, für ungültig zu erklären. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Diskussion in der Öffentlichkeit führen und auch die Bedeutung der Menschenrechte immer wieder thematisieren.
Noch ein Wort zur Verantwortlichkeit der Behörden für allfällige Fehlurteile, wie sie die Initiative fordert. Die Haftung wurde von verschiedenen Rednerinnen und Rednern angesprochen. Hier kann ich mich auf den Hinweis beschränken, dass das geltende Recht die Haftung bereits vorsieht, und zwar sowohl in zivilrechtlicher wie auch in strafrechtlicher Hinsicht. Ich darf auch daran erinnern, dass im Mordfall am Zollikerberg, der von mehreren Rednern erwähnt wurde, Beamte wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht standen, dann aber freigesprochen wurden, weil Ihnen keine Fahrlässigkeit [PAGE 301] nachgewiesen werden konnte. In einem anderen Fall hingegen wurde der Leiter einer Institution der Halbfreiheit wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung verurteilt, weil er die Weisungen des Fachausschusses missachtet hatte. In der Folge verübten zwei Insassen einen Raubüberfall, bei dem es Tote und Schwerverletzte gab. Sie sehen, die Behörden tragen bereits heute Verantwortung für ihre Entscheide und können für allfällige Fehlentscheide ins Recht gefasst werden. Eine Verschärfung der Haftung in Richtung Gefährdungshaftung gäbe den verantwortlichen Behörden nicht einmal mehr die Möglichkeit, den Entlastungsbeweis anzutreten. Das geht unserer Meinung nach entschieden zu weit.
Seit dem Fall Zollikerberg ist im Vollzug vieles passiert. Das Urlaubsregime ist im ganzen Land sehr viel restriktiver geworden, worunter sehr oft auch Gefangene zu leiden haben, die nicht gefährlich sind. Es sind Kommissionen eingesetzt worden, damit das Risiko eines Fehlurteils ausgeschlossen werden kann. Auch die Zahl der Verwahrungen hat massiv zugenommen. Das hat auch Kritik ausgelöst, weil seither dem Aspekt der Sicherheit ein sehr viel grösseres Gewicht gegeben wird, was für viele Täter zu einer übermässigen Härte geführt hat. In anderen Fällen erscheint die Verwahrung aber auch gerechtfertigt. Ich erinnere Sie z. B. an den Fall der Frau, die in Parkhäusern Frauen angefallen und niedergestochen hat, oder an den Fall eines Täters, der über Jahre Kinder missbraucht und sie mit einer unheilbaren Krankheit angesteckt hat. Die Gesellschaft gehört vor solchen Menschen geschützt - wenn nötig lebenslänglich.
Aber wir wollen auch, dass in solchen Fällen regelmässig überprüft wird, ob diese Notwendigkeit noch besteht. Jeder Mensch, auch jeder Straftäter, hat einen Anspruch darauf, sich verändern zu können. Das gehört zum Kerngehalt der Menschenrechte, und das unterscheidet den Menschen von anderen Lebewesen.
Diese Initiative ist überflüssig und EMRK-widrig; ich bitte Sie deshalb, sie zur Ablehnung zu empfehlen.