Flach Beat · Nationalrat · 2023-03-06
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-03-06
Wortprotokoll
Wir sind bereits am Ende der Detailberatung, weil die Fraktionen schon vorhin gesprochen haben. Die Kommission hat sich eingehend damit auseinandergesetzt, wie die Datenbank der digitalen Urkunden aufgebaut wird, wer sie betreibt, wer die Kontrolle hat, wer die Aufsicht hat und unter welchen Umständen auch die entsprechende Sicherheit gewährleistet wird. Sie hat deshalb in Artikel 10 noch einmal ausführlicher, als dies der Ständerat tat, geschrieben, dass das Bundesamt für Justiz die Institution ist, die dieses Register tatsächlich aufbaut und führt und die Weiterentwicklung, den Betrieb, die Sicherheit und so weiter gewährleistet.
Die Mehrheit Ihrer Kommission hat in den Absätzen 2 und 3 aufgenommen, dass das Bundesamt für Justiz insbesondere Massnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit trifft und die Stellen, die das System benutzen, in ihrem Bereich für die Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verantwortlich sind. In der Kommission wurde dann die Streichung beantragt. Mit den beiden Anträgen will die Minderheit Markwalder - Sie haben es gehört - diese Inhalte streichen. Die Minderheit sagt, diese seien im Datenschutzgesetz bereits enthalten. Diese Anträge wurden mit 22 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen von der Kommission abgelehnt.
Bei der Minderheit Kamerzin, übernommen von Herrn Bregy, handelt es sich um etwas Ähnliches, nämlich darum, dass alle Zugriffe auf die Datenbank entsprechend protokolliert werden sollen. So kann bei Missbrauch oder bei missbräuchlicher Einsichtnahme oder Entnahme oder auch bei Änderungen der Dokumente entsprechend festgestellt werden, wo und wann das geschehen ist. Sie haben es gehört: Die Frau Bundesrätin findet, wenn schon, dann müsste das hier noch etwas konkretisiert werden, damit dies dann entsprechend dazu führen würde, dass diese Zugriffe tatsächlich protokolliert werden.
Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass das unnötig ist, weil das bereits im Datenschutzgesetz entsprechend geregelt ist und weil dann insbesondere wahrscheinlich auch im Bereich der Verordnungen, die das Bundesamt für Justiz und der Bundesrat noch erarbeiten werden, entsprechend geregelt wird, wie diese Zugriffsrechte verteilt respektive kontrolliert werden. Die Kommission wird dann gewiss auch das Recht beanspruchen, diese Verordnungen anzuschauen.
Ich bitte Sie namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen.