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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2003-03-13

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Man kann das nicht so gegeneinander abwägen. Wir sind ein Rechtsstaat, und wir haben dafür zu sorgen, dass die Menschenrechte eingehalten werden. Das ist die Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates, das steht auch so in unserer Verfassung.

Zum Schutz der Menschen: Natürlich, das haben wir ja getan. Sie können doch nicht einfach schwarz-weiss malen und so tun, als ob mit der Annahme der Initiative der Schutz der Menschen, der betroffenen Frauen und Kinder, hundertprozentig garantiert würde. Das ist einfach nicht so. Ich habe es gesagt: Wir haben eine Revision des Strafgesetzbuches vorgenommen - auch aufgrund der schlimmen Taten, die passiert sind -, die im Vergleich mit dem Status quo zu einer Verschärfung führt. Wir haben also durchaus Lehren gezogen. Es ist halt nicht einfach schwarz-weiss - das will die SVP häufig nicht wahrhaben -, sondern es ist ein Abwägen von Rechtsgütern; dann kommt man halt zu differenzierteren Schlüssen.