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Flach Beat · Nationalrat · 2023-03-07

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-03-07

Wortprotokoll

Auch ich lege meine Interessenbindung offen - ich bin Vizepräsident von Casafair, dem Verband der nachhaltig denkenden Hauseigentümer - und bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion, diese Vorlage zurückzuweisen und dem Minderheitsantrag Brenzikofer auf Nichteintreten zu folgen. Warum?

Was hier im Bereich des Mietrechtes vorgeschlagen wird, nämlich die Untermiete neu zu regeln, ist nichts anderes als ein bürokratischer Blockadeartikel, angereichert mit zusätzlichen Hürden und Folgen für die Mieterinnen und Mieter, die ihre Mietliegenschaft kurzzeitig oder auch etwas länger untervermieten wollen. Der heute geltende Artikel 262 OR regelt die Untermiete bereits. Dort ist in Absatz 3 eingefügt, dass der Mieter dem Vermieter dafür haftet, dass die Untermieter die Mietsache nicht anders gebrauchen, als es ihm selbst gestattet ist. Der Vermieter kann den Untermieter unmittelbar dazu anhalten. Das ist eigentlich der Friedensartikel, der bis heute gilt und nach wie vor Geltung haben sollte, und das reicht auch vollkommen aus. Denn mit diesem Absatz ist sichergestellt, dass niemand eine Wohnung oder ein ganzes Gebäude, also mehrere Wohnungen, anmieten kann, um sie dann teuer unterzuvermieten und daraus ein Finanzgeschäft zu machen und um damit auch den Zweck der Wohnungen zu umgehen, wie er im Mietvertrag festgehalten ist. Ganz besonders gilt das, wenn Familienwohnungen so missbraucht werden. Dem Vermieter ist es schon heute möglich, entsprechend dagegen vorzugehen.

Es ist auch nicht so, dass das flächenmässig oder anderweitig ein Problem wäre. Sowohl gemäss dem Willen Ihrer Kommission wie auch jenem der parlamentarischen Initiative geht es hier vor allem darum, gegen Plattformen wie Airbnb vorzugehen, und zwar insbesondere in einem Bereich, wo nun wieder darüber gesprochen wird, wie gross die Auswirkungen auf die Mietbestände oder die möglichen Mieten sein könnten. Das ist einfach nicht wahr. Es ist eine Randerscheinung.

Damit wird jetzt, wie gesagt, nicht nur eine bürokratische Blockade aufgebaut, sondern es wird auch ein völlig überspitzter Formalismus ins Gesetz aufgenommen, der komplett unliberal ist. Ich bitte Sie: Wo sind wir, wenn die Vertragsbedingungen vorgängig schriftlich quasi mit einem Untermietbegehren beim Vermieter gestellt werden müssen? Damit sprechen wir einfach wie im letzten Jahrhundert.

Die Regelungen in diesem Bereich, die sich heute bereits eingebürgert haben, funktionieren und sind komplett, und es ist nicht notwendig, dass man hier so eine Bürokratie aufbaut, wahrscheinlich vor allem verbunden damit, dass es einfach dazu dienen soll, dass diesen Mietern dann schneller gekündigt werden kann. Falls sie es vergessen oder nicht wissen, dass sie das machen müssen, oder wenn sie nur mündlich eine Einwilligung einholen oder allenfalls irgendeine falsche Angabe auf diesem Mietbegehren gemacht haben, müssen sie sich der Folgen gewahr sein: dass ihnen gekündigt werden kann, dass sie aus ihrer Wohnung fliegen, nur weil sie irgendein Mietbegehren nicht fristgerecht beim Vermieter eingereicht haben, obwohl heute mit dem Friedensartikel, Artikel 262 OR, eigentlich bereits alles geregelt ist.

Ich bitte Sie, nicht einzutreten.