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Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2023-03-07

Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2023-03-07

Wortprotokoll

Auch bei dieser Vorlage handelt es sich wie bei der letzten Vorlage, die wir beraten haben, um einen Angriff auf das Gleichgewicht zwischen Mieterinnen und Mietern und der Immobilienlobby. Aufgrund der Entwicklung der Mietzinse, der Wohnungsknappheit in vielen Städten und der generellen Teuerung hat sich dieses Gleichgewicht bereits in den letzten Jahren stark zuungunsten der Mieterinnen und Mieter verschoben. Eine Mehrheit lebt in der Schweiz zur Miete, nämlich 2,4 Millionen Haushalte. Das heisst, 62 Prozent der Haushalte sind Miethaushalte.

Wie die Statistiken der Schlichtungsbehörden zeigen, ist kein Grund vorhanden, mit dieser Vorlage das Gesetz unnötig zu verschlechtern. Denn gemäss geltendem Recht ist eine Kündigung bei dringendem Eigenbedarf für die vermietende Partei bereits heute möglich. In mehr als der Hälfte der Schlichtungsfälle können sich die Mietparteien einigen, sodass es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommt. Aus diesen und [PAGE 247] weiteren Gründen, welche ich Ihnen gerne erläutere, beantragt die grüne Fraktion genau wie der Bundesrat, nicht auf diese Vorlage einzutreten.

In der Praxis ist die Kündigung aus Gründen des Eigenbedarfs der Vermieterschaft bereits weithin akzeptiert, auch mit dem Nachteil in Form von schwierigen personellen oder familiären Situationen für die Mieterschaft. Bei schwierigen Fällen nimmt die Richterin oder der Richter eine echte Interessenabwägung vor. Mit dem hier vorliegenden Entwurf würde diese Interessenabwägung zugunsten der Vermieterschaft ausfallen, auch wenn die Situation der Mieterschaft kritisch ist. Denken Sie beispielsweise an eine ältere Person - mein Vorredner hat das Beispiel auch gebracht -, die schon lange in ihrer Wohnung wohnt und die diese räumen müsste. Ausserdem zeigt die Praxis, dass der Eigenbedarf sehr oft nur geltend gemacht wird, um einen Mieter bzw. eine Mieterin loszuwerden und die Wohnung zu einem höheren Preis weiterzuvermieten. Dieser Missbrauch ist ausserordentlich schwierig zu bekämpfen.

Zudem enthält die Vorlage unbestimmte Rechtsbegriffe wie "bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf". Dies führt zu Rechtsunsicherheit: Was für den einen bedeutend ist, kann für einen anderen unwesentlich sein. Hier werden wir in der Detailberatung deshalb die Minderheitsanträge Dandrès unterstützen.

Ich betone es nochmals: Wer als Vermieter oder Vermieterin wirklich in seiner Wohnung wohnen oder dort Verwandte wohnen lassen möchte, der oder die kann bereits heute problemlos Eigenbedarf anmelden. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vergrössern Sie dieses Machtgefälle zwischen Vermieterschaft und Mieterinnen und Mietern nicht.

Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Mieterverband hat auch bereits ein Referendum gegen diese Verschlechterung angekündigt.

Zum Schluss möchte ich noch auf die Haltung des Bundesrates eingehen. Er weist in seinem Bericht mit Nachdruck darauf hin, dass es in der heutigen Zeit falsch ist, das Mietrecht einseitig zuungunsten der Mietenden zu ändern. Der Bundesrat schreibt: "Das geltende Recht basiert auf einer im Rahmen einer grösseren Revision erfolgten Abwägung der Interessen von Vermietenden und Mietenden." Er kommt zum Schluss: "Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass im Rahmen einer punktuellen Revision nicht zulasten einer Vertragspartei in das diffizile Gleichgewicht eingegriffen werden sollte." Diese Haltung sollte den Parteien, die im Bundesrat vertreten sind, doch zu denken geben.

Halten wir an der geltenden Rechtsgrundlage fest, treten wir nicht auf diese Vorlage ein.