Flach Beat · Nationalrat · 2023-03-07
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Wir beschäftigen uns jetzt schon seit zwei Stunden mit dem Mietrecht und mit dem Verhältnis zwischen Vermietern und Mietenden. Ich habe irgendwie den Eindruck, wir meinen ständig den Esel, schlagen aber den Sack. Denn eines der Hauptprobleme, die wir als Land der Mieterinnen und Mieter haben, ist, dass schon seit vielen Jahren ein Überhang an Mietsuchenden und ein Unterbestand an freien Wohnungen besteht. Diese Situation hat sich nicht erst in den letzten Wochen ergeben, sondern sie ist über Jahre hin gewachsen. Wir wissen eigentlich schon seit einer Dekade, dass wir in ein Problem hineinlaufen, was die freien und verfügbaren Wohnungen anbelangt.
Das hat seinen Grund zunächst einmal darin, dass man falsch gebaut hat. Man hat insbesondere in der Agglomeration grosse Wohnungen gebaut, die heute von einer oder zwei Personen bewohnt werden, weil mittlerweile die Hälfte der Haushalte Ein- oder Zweipersonenhaushalte sind. Die Wohnungen sind von der Flächenanlage her doppelt so gross geworden. Alle Wohnungen, die seit 1990 gebaut wurden, sind im Durchschnitt über 100 Quadratmeter gross. Hingegen haben die Wohnungen, die bis 1990 gebaut wurden, im Durchschnitt eine Grösse von unter 100 Quadratmetern.
Es kommt hinzu, dass im Bauwesen ein Regelungswirrwarr besteht, was das Bauen ebenfalls verhindert, erschwert, verteuert - zum grossen Teil unnötig. Dann gibt es noch Lärmschutzvorschriften, die genau dort, wo es eigentlich notwendig wäre, zu bauen, nämlich an gut erschlossenen Lagen in der Agglomeration, in der Stadt, die Innenverdichtung verhindern, mit der man dort gute Städteentwicklung machen könnte. Daher wohnen jetzt Leute in Wohnungen, die schlecht isoliert sind, die energetisch, aber auch lärmmässig nicht dem entsprechen, was eigentlich sein sollte.
Wie gesagt, schlagen wir hier wahrscheinlich ein bisschen den Sack. Es geht jetzt aber um den Fall, dass jemand eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus kauft und diese Liegenschaft selber nutzen möchte. Wenn sie bisher vermietet war, möchte er natürlich der jetzigen Mieterschaft gerne kündigen. Es hat hier einfach auch Exzesse gegeben, die dazu geführt haben, dass man jahrelang prozessiert hat, bis man die entsprechende Wohnung endlich einmal nutzen konnte. Das sind nicht viele Fälle, aber es sind einige stossende Fälle. Frau Markwalder hat auch ausgeführt, dass quasi eine Beweislastumkehr gilt.
Wenn jemand eine Eigentumswohnung kauft und sie selber, für seine Kinder oder für Verschwägerte gebrauchen möchte, dann sollte sie auch innerhalb eines normalen Zeithorizontes zur Verfügung stehen. Das ist es, was diese Vorlage will. Missbrauch soll damit nicht gefördert werden. Sie ist auch keine Aushöhlung des Mieterschutzes, und es soll auch nicht sein, dass die Vorlage Vorschub leistet, um massenhaft Leuten irgendwie zu kündigen und die Wohnungen nachher teurer wieder weitervermieten zu können. Es geht um den Eigenbedarf, das heisst darum, dass ich mein Eigentum selber nutzen kann. Das ist so ein bisschen der Grundsatz.
Jetzt gibt es aber in meiner Fraktion eine starke Minderheit, die sagt, dass die Balance zwischen Vermietern und Mietern im Moment zulasten der Mieter gestört ist. Wie der Bundesrat auch ausführt, geht es um wenige Fälle. Gemäss dieser starken Minderheit ist es nicht unbedingt notwendig, hier entsprechend zu legiferieren. Denn die Balance zwischen Vermietern und Mietern kann halt eben auch durch Missbräuche gestört werden. Eigentlich kann man es so zusammenfassen: Wenn man "bad cases" heranzieht, gibt es auch "bad law". Entsprechend sollte man dann eben vielleicht nicht in diese Richtung legiferieren.
Die Mehrheit der Fraktion ist aber der Meinung, dass hier den Rechten der Eigentümer, die frisch, neu eine Wohnung oder ein Häuschen gekauft haben, auch entsprechend nachgekommen werden soll, damit sie die Wohnung oder das Häuschen auch nutzen, energetisch sanieren, umbauen usw. können. Damit kann vielleicht auch die Innenverdichtung noch etwas gefördert werden.