Fluri Kurt · Nationalrat · 2023-03-07
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-07
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass das Bürgerrechtsgesetz so revidiert werden soll, dass Kinder und Jugendliche mit einem Aufenthaltsstatus F und B die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten. Die Meinung ist, dass sie das Verfahren unabhängig von ihren Eltern einleiten können.
Zur Erklärung der Bewilligungen: Gegenwärtig entspricht der Aufenthaltsstatus F der vorläufigen Aufnahme von Flüchtlingen ohne Asylanspruch. Der Aufenthaltsstatus B ist eine sogenannte Aufenthaltsbewilligung. Diese erhalten auch anerkannte Flüchtlinge mit Asyl. Die Bewilligung C ist die eigentliche Niederlassungsbewilligung, die gemäss Bürgerrechtsgesetz Voraussetzung für die Einleitung des Einbürgerungsverfahrens ist. Das gilt auch für Kinder. Nun will eben die Initiative, dass auch Kinder und Jugendliche mit Aufenthaltsstatus F und B individuell, unabhängig von den Eltern, das Einbürgerungsverfahren einleiten können.
Man könnte nun, wie es die Minderheitssprecherin bereits gemacht hat, auf die kürzliche Revision des Bürgerrechtsgesetzes verweisen. Die Änderungen sind seit 2018 in Kraft. Wir legen darauf nicht besonders grossen Wert, in fünf Jahren kann sich vieles ändern. Das alleine ist für uns kein Hinderungsgrund, nicht bereits wieder eine weitere Revision im Sinne der Initiative in Betracht zu ziehen. Es geht uns um die materiellen Fragen. Hier steht natürlich der Grundsatz der Einheit der Familie im Vordergrund. Dieser Grundsatz ist in den Artikeln 30 und 31 im Bürgerrechtsgesetz enthalten. Die Idee dahinter ist natürlich nicht die Sippenhaft - "Sippenhaft" ist ein sehr pejorativ gemeinter Ausdruck -, sondern das Gegenteil: Man will die Familien nicht auseinanderreissen, dazu gehört eben auch, dass sie nicht verschiedene Aufenthaltsstatus haben.
Wir unterstellen es dem Initianten nicht, aber eine Folge könnte sein, dass beispielsweise die Wegweisung einer Familie nicht möglich ist, wenn die Kinder Schweizerinnen und Schweizer sind, die Eltern aber nicht. Wir unterstellen es der Initiative nicht, aber dies könnte die Wegweisungspraxis unterlaufen und in vielen Fällen sogar verhindern. Denn wenn die Kinder und Jugendlichen individuell eingebürgert werden können oder eine Einbürgerung für sie individuell geprüft wird, dann ist es natürlich naheliegend, dass sie vermutlich die Einbürgerungskriterien der Integration - die sogenannten materiellen Einbürgerungsvoraussetzungen im Gegensatz zu den formellen - relativ eher erfüllen als die Eltern mit ihrer Vorgeschichte. Dies könnte in vielen Fällen doch dazu führen, dass eben dann die Familie nicht mittels Wegweisung auseinandergerissen werden kann. Damit werden die Wegweisungspraxis und die Wegweisungen gemäss Ausländergesetz unterlaufen. Das will die Mehrheit der Kommission nicht. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die vorläufig aufgenommenen Personen ein Gesuch um Aufenthaltsbewilligung stellen können und später die Möglichkeit besteht, eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen, und zwar für die ganze Familie.
Die angeblich schlechteren Chancen auf dem Lehrstellenmarkt sind aus unserer Sicht eher ein Problem des Status der vorläufigen Aufnahme. Wir, also die Staatspolitische Kommission Ihres Rates, haben es mit verschiedenen Vorstössen thematisiert, indem wir eben bereits den Namen der vorläufigen Aufnahme eliminieren möchten. Im Zusammenhang mit dem Status S für ukrainische Flüchtlinge wird die Frage, wieweit der Status S und der Status F der vorläufigen Aufnahme noch getrennt werden oder separat behandelt werden dürfen, zum Thema. Das ist aber nicht Thema dieses Vorstosses. Auch die übrigen genannten Vorstösse - etwa die parlamentarische Initiative "Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation", die nächstens im Ständerat entschieden wird, oder das Postulat des Ständerates - betreffen Kinder und Jugendliche nicht spezifisch. Sie haben deshalb unseres Erachtens keinen Einfluss auf die Beurteilung dieser parlamentarischen Initiative.
Deswegen ist die Kommission unter Gewichtung aller dieser Argumente mit 13 zu 11 Stimmen zum Schluss gekommen, dass das Ziel der Initiative gerade aus Sicht der Einheit der Familie nicht zu unterstützen ist.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.