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Müller Damian · Ständerat · 2023-03-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die dritte Säule gehört zu den Grundpfeilern unserer Altersvorsorge. Sie soll garantieren, dass der gewohnte Lebensstandard auch nach der Pensionierung gesichert ist. Der Staat fördert die persönliche Altersvorsorge mit Steuervorteilen für Einzahlungen in die dritte Säule.

Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, dass der steuerliche Maximalbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a auf 15[NB]000 Franken für Arbeitnehmende und auf 45[NB]000 Franken für Erwerbstätige ohne berufliche Vorsorge angehoben wird. Heute liegen die Beiträge bei rund 7000 Franken respektive bei 35[NB]000 Franken. Gemäss Auskunft der Verwaltung zahlen schon heute nur gut 11 Prozent aller Schweizer Steuerpflichtigen den Höchstbetrag in die Säule 3a ein. Es ist also schon nach geltendem Recht nur ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen, der die steuerliche Möglichkeit voll ausschöpft respektive voll ausschöpfen kann. In der Regel sind es die Gutverdienenden, denn die Einzahlungen in die Säule 3a kann man bekanntlich in Höhe der Maximalbeiträge vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Wenn die Gelder später im Alter als Kapital bezogen werden, werden sie zu einem Vorzugssatz versteuert. Das hat zur Folge, dass es zu Steuerverlusten kommt. Davon betroffen sind insbesondere auch die Kantone. Grundsätzlich gilt: Je höher wir die Maximalbeiträge festsetzen, desto höher sind auch die Einbussen der öffentlichen Hand.

Die Kommissionsmehrheit ist deshalb der Ansicht, dass das derzeitige System der dritten Säule grundsätzlich angemessen ist und die steuerlich begünstigten Maximalbeiträge verhältnismässig sind. So wie die Initiative verfasst ist, geht es nicht mehr in erster Linie um Vorsorge. Vielmehr steht der Gedanke der Steueroptimierung im Zentrum. Der überwiegende Vorsorgecharakter wäre aber die Grundvoraussetzung der steuerlichen Privilegierung. Der Einbusse der öffentlichen Hand soll nämlich eine angemessene potenzielle Entlastung im Bereich der Ergänzungsleistungen und der Pflegekosten gegenüberstehen, welche auf der Initiative zur privaten Vorsorge fusst.

Angesichts der Tatsache, dass bereits heute nur ein sehr kleiner Teil der Erwerbstätigen überhaupt in der Lage ist, die geltenden Maximalbeiträge auszuschöpfen, ist es offensichtlich, dass die Voraussetzungen dafür bei einer derart massiven Erhöhung, wie sie in der parlamentarischen Initiative gefordert wird, nicht mehr gegeben sind. Der Nationalrat hat allerdings mit 96 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Ihre Kommission ist dagegen der Auffassung, dass eine solche Massnahme zu unangemessenen Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen würde, was angesichts der aktuellen Fiskallage unverantwortlich wäre und aufgrund des nicht mehr überwiegenden Vorsorgecharakters der Massnahmen auch rechtsstaatlich und steuerrechtlich nicht mehr haltbar wäre. Für die Kommissionsmehrheit hat vielmehr die rasche Umsetzung der Motion Ettlin Erich 19.3702, "Einkauf in die Säule 3a ermöglichen", Priorität. Diese sieht vor, dass Personen, die in früheren Jahren keine oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einzahlen konnten, die Möglichkeit erhalten, dies nachzuholen. Diese Massnahme gibt auch Erwerbstätigen im Mittelstand die Möglichkeit, Lücken in der privaten Vorsorge zu schliessen, sobald sie dazu in der Lage sind. Somit steht bei der Motion Ettlin Erich im Gegensatz zur hier diskutierten parlamentarischen Initiative klar der Vorsorgecharakter im Vordergrund.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass ein höherer Steuerabzug auch für Personen gerechtfertigt ist, die es sich leisten können, mehr Geld für ihre berufliche Vorsorge aufzuwenden, insbesondere für Selbstständigerwerbende.

Ihre Kommission beantragt, wie es die Frau Vizepräsidentin bereits gesagt hat, mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen. [PAGE 143]

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