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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-03-13

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Beim Beschluss 2 steht jetzt ein sehr wichtiger Entscheid bevor, nämlich der Entscheid über [PAGE 293] die Höhe der Mittel, die zur Verfügung stehen werden. Wir beschliessen hier über den Rahmenkredit für vier Jahre, nämlich für die Jahre 2003 bis 2006. Ich habe festgestellt, dass man die Darlehen und Beteiligungen, die 496 Millionen Franken ausmachen, und die Eventualverpflichtungen miteinander verwechselt.

Ich ersehe aus dem Entlastungsprogramm des Bundesrates, dass da die Kürzungen - nach meiner Rechnung um etwa einen Viertel - in jedem Bereich schon vorgenommen worden sind. Vielleicht ist der Departementschef bereit, die Zahlen noch im Einzelnen zu erläutern. Aber wir haben schon eine Kürzung, die jetzt vorgesehen ist. Wenn jetzt Herr Pelli kommt und den Darlehens- und Beteiligungskredit um einen Drittel senken will, dann ist die Schwelle der Wirksamkeit wirklich unterschritten.

Ich bitte Sie deswegen, den Antrag Pelli abzulehnen.

Der Antrag Rennwald hingegen rechtfertigt sich jetzt vor allem aus der Konjunkturlage heraus: Wir haben in den Städten und Agglomerationen eine Wohnungsnot. Wenn es um grössere Überbauungen geht, haben wir gemeinnützige Bauträger, die mit solchen Eventualverpflichtungen oder -darlehen leben müssen. Die ganze Wohnbauförderung dient auch der Erneuerung der Wohnungen in den Städten.

Zum Schluss noch ein Wort an Herrn Pelli, nämlich zur Frage, ob man die Wohnbauförderung des Bundes herunterfahren solle: Die Aufgabe der Wohnbauförderung steht in der Bundesverfassung, und zwar als Muss-Formel. Damit hat es auch seine Bewandtnis: Wenn statt der Kantone der Bund aktiv ist, vermeiden Sie einen Wirrwarr von 26 Kantonsregelungen. Die Alternative der Gegner, die die Bundesaufgabe abschaffen möchten, besteht ja in der Zuweisung dieser Aufgabe an die Kantone: Aber es liegt doch nicht im Interesse der Kreditwirtschaft, der Banken und der Pensionskassen, die Wohnbaukredite geben, und es liegt auch nicht im Interesse der Bauwirtschaft, dass wir in 26 Kantonen verschiedene Förderungsregime haben. Deswegen bitte ich Sie jetzt, Abstand zu nehmen von Überlegungen, nach denen die Wohnbauförderung des Bundes - diese Verfassungsaufgabe - gestrichen werden soll, denn es profitieren alle davon: Es profitieren je hälftig die Eigentümer und die Mieterschaft und natürlich auch die Bauwirtschaft. Wenn Sie diese Förderung nicht unter diesem Titel führen, zahlen Sie trotzdem für einkommensschwächere Haushalte; dann zahlt der Staat entweder in Form von Sozialhilfeleistungen oder - bei Altenwohnheimen und Alterswohnungen - in Form von Ergänzungsleistungen.

Ich bitte Sie jetzt, dem Antrag Rennwald zu folgen, und auf keinen Fall dem Kürzungsantrag Pelli!

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