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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-08

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die Frau Vizepräsidentin hat den langen Titel dieser Standesinitiative schon vorgelesen. Ich gebe hier anfangs meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Verwaltungsrat der CSS Versicherungen.

Die Standesinitiative verlangt, dass die Kantone eine öffentliche kantonale Krankenkasse gründen dürfen, wenn sie das wünschen. Die Standesinitiative befindet sich in der ersten Phase. Sie wurde am 29. Oktober 2021 eingereicht. Wir prüfen sie als Erstrat vor. Sie verlangt konkret, dass das Bundesgesetz über die Krankenversicherung so zu ändern ist, dass Kantone, die das möchten, eine kantonale Einrichtung schaffen können, welche die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) festlegen und erheben sowie die Kosten zulasten der OKP finanzieren würde.

In ihrer Begründung werden verschiedene Vorteile aufgelistet, die damit verbunden wären: Die Jagd der Krankenversicherer nach guten Risiken würde unterbunden werden; durch Risiko-Pooling würde eine verbesserte Reservenbildung ermöglicht; der Wettbewerb unter den Kassen würde nicht mehr die Prämien betreffen, sondern die Qualität der administrativen Leistungen; es wäre eine höhere Kostentransparenz damit verbunden; es könnten verstärkte Investitionen in Prävention getätigt werden usw.

Die Kommission hat auch festgestellt, dass bereits verschiedentlich Vorstösse in diese Richtung eingereicht wurden. Zuletzt haben wir am 15. September 2021 die praktisch identische Standesinitiative 20.315 des Kantons Neuenburg vorgeprüft und ihr damals mit 26 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen keine Folge gegeben. Damals wurden insbesondere Zweifel an der Umsetzung geäussert.

Für die Kommissionssitzung am 14. Februar 2023 hatten wir eine Vertretung des Kantons Waadt für eine Anhörung eingeladen. Der Kanton Waadt hat auf eine Teilnahme verzichtet, was in Ihrer Kommission ausdrücklich bedauert wurde, da wir doch einige offene Fragen hatten, die auch die Verwaltung nicht abschliessend beantworten konnte.

Vereinfacht gesagt sollen die Kantone eine kantonale Einrichtung schaffen können, die im Rahmen der OKP diverse Aufgaben erfüllt. Sie würde die Krankenkassen nicht ersetzen, sondern parallel zu ihnen bestehen. Diese Standesinitiative entspricht inhaltlich auch der eidgenössischen Volksinitiative "Krankenversicherung. Für die Organisationsfreiheit der Kantone", die in der Phase der Unterschriftensammlung gescheitert ist. Es geht nur um die obligatorische Krankenversicherung, das vorneweg. Das heisst, die Zusatzversicherungen würden weiterhin bei den Versicherern bleiben. Im vorgeschlagenen System würden die Prämieneinnahmen in einen gemeinsamen Fonds ausgeschüttet und von der kantonalen Einrichtung bewirtschaftet. Das soll zur Beseitigung der Jagd nach guten Risiken führen.

Ihre Kommission hat die Vor- und Nachteile dieser Standesinitiative erwogen. Zur Jagd nach guten Risiken im heutigen System ist zu erwähnen, dass der Risikoausgleich mit der Einführung der pharmazeutischen Kostengruppen weiter verfeinert wurde und sich die beklagte Jagd nach guten Risiken gar nicht mehr lohnt. Dieser Vorteil für die Versicherungen ist heute also praktisch eliminiert. Ein weiteres Argument aus Sicht der Standesinitiative ist die Transparenz, die mit ihr geschaffen werden soll. Das im Jahr 2016 in Kraft getretene Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) hat die Transparenz in der OKP bereits erhöht, wie Ihre Kommission festgestellt hat. Die Kommission hat zudem erwähnt, dass die Kantone gemäss geltendem Recht bereits heute die Möglichkeit haben, eine kantonale Krankenkasse nach den Regeln des KVAG zu gründen. Diese kann neben den anderen Versicherern die soziale Krankenversicherung durchführen. Bis jetzt hat jedoch kein Kanton von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die Verwaltungskosten der Versicherer machen ungefähr 5 Prozent der Prämieneinnahmen aus. Es wurde in Ihrer Kommission als zweifelhaft erachtet, ob die Koexistenz von zwei Institutionen, also der kantonalen Einrichtung auf der einen Seite und der privaten Krankenversicherer auf der anderen Seite, die zusammen die soziale Krankenversicherung durchführen würden, zu einer Senkung der Verwaltungskosten führen würde.

Zudem stellten sich einige Fragen bezüglich der konkreten Umsetzung. Was passiert beim Wechsel von Versicherten von einem Kanton mit einem solchen System zu einem Kanton ohne? Muss dann die bisherige Versicherung verlassen werden? Muss diese Person aus einem alternativen Versicherungsmodell ausscheiden? Dagegen wurde ausgeführt, dass es ein Experiment sein könnte, dass sich die Fragen in diesem Experiment zeigen und dass sie beantwortet werden könnten.

Aufgrund all dieser Erwägungen und der Unsicherheiten, wie das genau umgesetzt würde, sowie mit dem Hinweis auf die Verletzung von zentralen Grundsätzen des KVG, insbesondere der freien Wahl des Krankenversicherers, der Finanzierung der Gruppenversicherungsleistungen, der Rolle der Tarifpartner usw., hat Ihre Kommission der Standesinitiative mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben und empfiehlt Ihnen, das ebenfalls zu tun.

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