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Haab Martin · Nationalrat · 2023-03-08

Haab Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-08

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird sämtliche Minderheitsanträge im Block 1 ablehnen, also jeweils der Kommissionsmehrheit zustimmen.

Zu den einzelnen Minderheiten: Die Minderheit Michaud Gigon in Artikel 2 fordert eine Anpassung für kurze Versorgungsketten. Das tönt sympathisch, vor allem für mich als Bauern: die Direktvermarktung fördern, Hofläden fördern, allenfalls das Online-Shopping fördern. Aber, wir haben es gehört, wir haben bereits Tools, die das können.

Es ist so wie bei Bio. Es ist nicht eine Frage des Angebotes, sondern es ist eine Frage des Willens der Konsumenten. Ich weiss, von was ich spreche. Wenn hier vonseiten der Minderheit angeführt wird, dass ein Potenzial von rund 25 Prozent in der Direktvermarktung möglich sei, dann muss ich dem Folgendes entgegenhalten: Ich bin Präsident des Zürcher Bauernverbands, und wie Sie wissen, sind bei uns praktisch alle [PAGE 322] Landwirtschaftsbetriebe wirklich in der Nähe der Konsumenten. Sie sind im urbanen Raum. Sie haben Kontakt zur Bevölkerung, und sie haben viele, viele gute Hofläden und weitere Direktvermarktungsmöglichkeiten. Während der Pandemie hat das irgendwie funktioniert. Bei unseren Hofläden ist der Absatz plötzlich um 100 Prozent angestiegen. Leider ist das kurz nach der Pandemie wieder zusammengeschrumpft. Wir liegen heute bei weniger als 3 Prozent. Weniger als 3 Prozent der Produkte, die im Kanton Zürich produziert werden, gehen heute über den Hofladentisch zum Konsumenten. Es ist also auch hier eine Frage des Verhaltens des Konsumenten: Macht er sich die Mühe, geht er auf den Hof, kauft er direkt beim Bauern und ermöglicht diesem so ein höheres Einkommen?

Zu den Minderheiten Baumann und Fischer Roland, die eine Anpassung betreffs der klimapolitischen Ziele und der Reduktion der Treibhausgase vorschlagen, möchte ich auch ganz klar sagen, und das wurde hier ebenfalls schon erwähnt: Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele sind im Rahmen der AP22+ bereits zu einem grossen Teil mit der parlamentarischen Initiative 19.475 umgesetzt worden. Die parlamentarische Initiative 19.475 ist jetzt in der Umsetzungsphase. Kollege Dettling hat gesagt, wie dick das Verordnungspaket ist und was die Bauern jetzt und im nächsten Jahr alles erfüllen müssen. Ich sage Ihnen, die Bauern geben sich Mühe. Sie versuchen, all dies zu erreichen.

Ich möchte an Berufskollege Baumann appellieren: Sprechen Sie mal mit Ihren Bauern, wenn Sie die Gelegenheit dazu haben, und fragen Sie, wo der Schuh drückt. Jeder sagt, dass die Umsetzung dieser Massnahmen unglaublich herausfordernd ist. Sie werden aber umgesetzt, und sie werden viel dazu beitragen, dass wir diesen Zielen näher kommen.

Wenn Sie sich vielleicht die Mühe genommen haben, heute die Zeitung "Schweizer Bauer" anzuschauen, dann haben Sie gesehen, dass auf der Frontseite von neuen Technologien berichtet wird, die die Bauern einsetzen. Sie ergeben bei den Ammoniakemissionen in den Laufställen der Rindviehbetriebe Reduktionen von bis zu 60 Prozent. Sie sehen also: Die Bauern schlafen nicht, und die Forschung schläft nicht. Wir sind auf einem guten Weg, und wir arbeiten daran.

Die Minderheit Munz möchte den neu vom Bundesrat eingefügten Artikel 3bis streichen. Da geht es eben um die Frage, ob auf den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit für Aquakulturen und allenfalls die Produktion von Algen oder Insekten geschaffen werden soll - was nicht unbedingt in meinem Sinn ist, ich habe lieber Fleisch -, damit dieser Betriebszweig auch Landwirten ein Stück weit offensteht. Es geht nicht um grosse Anlagen. Für grosse Anlagen im Gebiet der Landwirtschaftszone ist das Raumplanungsgesetz zuständig. Es geht darum, in ungenutzten Räumen, Hallen oder Ställen, die vielleicht nicht mehr so genutzt werden, wie es für die ursprüngliche Produktion angedacht war, neue Sachen wie Aquakulturen zu ermöglichen. Darum ist dies eine sinnvolle Anpassung.

In einem weiteren Antrag einer Minderheit Munz geht es um den Ausbaupfad Tierwohl. Das Tierwohl ist, glaube ich, in der Schweiz ein grosses Thema, vor allem auch bei den Bauern. Wir haben bei der Abstimmung im vergangenen Jahr sicher bewiesen, dass die Bevölkerung hinter unserer Tierhaltung steht. Wenn sich Frau Munz für mehr Tierwohl einsetzen will, dann empfehle ich ihr, das Verordnungspaket 2024 genau anzuschauen. Hier will der Bundesrat bei den besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen Beiträge streichen. Wir können doch nicht am einen Tag beschliessen, dass wir das Tierwohl mit staatlichen Geldern noch stärker fördern, und praktisch im selben Jahr werden diese Gelder gekürzt, damit man genügend Geld hat für irgendwelche Nice-to-have-Beiträge.

Zu Artikel 12 und den drei Minderheitsanträgen, die von verschiedener Seite zur Absatzförderung gestellt wurden: Nochmals, die Absatzförderung in der Landwirtschaft ist Marketing für Schweizer Produkte. Wir müssen der Bevölkerung aufzeigen, welchen Mehrwert unsere Schweizer Produkte haben, dies dank unseren höheren Standards, aber auch wegen unserer kleineren Strukturen; deshalb ist die Produktion bei uns wesentlich teurer. Mit diesen Beiträgen stützen wir die Wertschöpfung in unseren Regionen. Es ist absolut der falsche Weg, wenn wir diese Beiträge hier umlagern, ganz kürzen oder nur für pflanzliche Produkte sprechen. Die Schweiz ist nun einmal ein Grasland; da werden Tiere gehalten, und es wird die tierische Produktion gefördert. Das soll auch im Marketing widerspiegelt werden, damit wir unsere Konsumenten von unseren guten, nachhaltig produzierten Schweizer Produkten überzeugen können.