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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2023-03-08

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-08

Wortprotokoll

Ich werde gleich auch für die Fraktion sprechen, damit ich genügend Zeit habe, meine drei Minderheitsanträge zu begründen.

In Artikel 50 geht es um Folgendes: Wenn wir es mit einer umfassenden, ganzheitlichen Ernährungspolitik ernst meinen, welche auch die Konsumentinnen und Konsumenten erfasst - und das ist die Vision, die wir ab 2030 haben -, dann sollten wir aufhören, auf der Angebotsseite den Markt zu verzerren. Das ist es, was wir heute tun. Es ist ja eine zentrale Funktion, das Grundprinzip funktionierender Märkte, dass Preise die richtigen Signale senden, und das nicht später, sondern eben jetzt schon.

Bei Artikel 50 beantragt meine Minderheit deshalb, namentlich die Beiträge zur Entlastung des Fleischmarktes zu streichen. Wir haben vorhin, bei Block 1, schon gehört, dass es auf der einen Seite eine Absatzförderung, eine Subventionierung der Fleischwerbung, gibt. Der Bund betreibt eine Förderung in der Höhe von 69 Millionen Schweizerfranken pro Jahr. Darunter fällt auch die Werbung für Fleisch und Eier in der Höhe von jährlich mehreren Millionen Franken. Auf der anderen Seite gibt es eine Entlastung des Fleischmarktes, weil eben Überschuss produziert wurde.

Beides widerspricht der Verfassung und dem von der Bevölkerung 2017 angenommenen neuen Artikel 104a. Gemäss Buchstabe c wollen wir eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft. Dabei weiss jedes Kind, dass weniger tierische Lebensmittel konsumiert werden müssen, weil sie in diesem Ausmass nicht gut für die Gesundheit sind und hohe Umweltkosten zur Folge haben. Trotzdem finanziert der Bund hier noch zusätzlich Marktentlastungsmassnahmen. Das ist mehrfach inkohärent. Es ist vor allem auch sehr teuer. Denn wenn wir den Fleischmarkt ankurbeln und dafür Geld ausgeben, dazu den Überschussabbau finanzieren und dann auch noch die damit ausgelösten Umweltprobleme lösen müssen - Stichworte Überdüngung, künstliche Beatmung von Seen, Ammoniak- und Stickstoffüberschüsse -, wenn wir das also auch noch bezahlen, dann ist das einfach sehr teuer und sehr ineffizient. Wir können uns diese Ausgaben im Sinne der Gesundheit und der Umwelt sparen.

In Artikel 70a beantragt Ihnen meine Minderheit, beim ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zu bleiben. In Artikel 70a wird die Umsetzung des 2017 angenommenen Verfassungsartikels 104a vollzogen. Es geht um den ökologischen [PAGE 328] Leistungsnachweis. Dieser ist das Herzstück der Direktzahlungen. Artikel 70a regelt nämlich die Berechtigung zum Bezug von Subventionen. Hier wird also die Ausschüttung von Steuergeldern an gewisse Bedingungen geknüpft, z. B. an die Einhaltung der Natur- und Heimatschutzbestimmungen. Man hätte hier eine Lücke schliessen wollen. Wenn Sie jetzt mit der Mehrheit stimmen, hat dies zur Konsequenz, dass wir bei Verstössen gegen die Natur- und Heimatschutzbestimmungen offensichtlich keine Kürzung der Direktzahlungen mehr vornehmen können.

In Absatz 2 wollte der Bundesrat mit einer ausreichenden Förderung der Biodiversität die Qualität mit einbeziehen. Das ist viel besser als ein reiner Flächenanteil, wie wir ihn bisher hatten. Denn es ist ja nicht nur die Fläche, sondern auch die Qualität, die bei der Biodiversität entscheidend ist. Das sagt man uns seit Jahren. Es ist ein Rätsel, weshalb das plötzlich nicht mehr gelten soll.

Bei Buchstabe i war die Einhaltung der Gewässerschutzvorgaben als Bedingung geplant. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir können doch nicht Direktzahlungen ausschütten, wenn das Gesetz missachtet wird. Die Mehrheit hat auch das gestrichen. Das bedeutet, dass nicht mehr kontrolliert wird und dass auch keine Direktzahlungen gestrichen werden, wenn die Bestimmungen des Gewässerschutzes nicht eingehalten werden. Es gibt pro Jahr sehr wenige Kontrollen. Sie wissen aber alle, dass Pestizide und Düngemittel einen enormen Einfluss auf die Gewässerqualität haben. Wir haben ja Gewässerschutzprojekte und investieren auf der Grundlage des Gewässerschutzgesetzes Gelder, um die Bauern zu bezahlen, damit sie weniger güllen, um so das Grundwasser vor Nitraten zu schützen. Die Projekte dauern meistens zehn Jahre. Die Idee ist natürlich, dass die Landwirte dann dabei bleiben. Es ist das Minimum, dass sie später zumindest das Gesetz einhalten müssen und wir[NB]diese[NB]Anforderung[NB]an die Vergabe von Direktzahlungen koppeln.

Bei Buchstabe h betreffend den Schutz der Ökosysteme war eine Regionalisierung der Regelungen betreffend den ökologischen Leistungsnachweis angedacht. Es gibt regionale Probleme. In Luzern gibt es zum Beispiel Probleme mit den Nährstoffen; in Genf gibt es aber keine solchen Probleme. Es wäre doch viel effizienter, dass wir die Probleme dort angehen, wo sie bestehen, anstatt Anforderungen zu stellen und Kontrollen zu veranlassen, wo kein Handlungsbedarf besteht. Man muss doch nicht alle Betriebe der Schweiz mit Forderungen belasten, wenn wir die Probleme nur in bestimmten Regionen haben. Aber dort wäre es eben sehr wichtig, dort wollte man es machen - die Mehrheit will das nicht.

In Artikel 70a Absatz 3 sollte die Tragfähigkeit der Ökosysteme erwähnt werden, das ist gleichbedeutend mit der Umsetzung des 2017 angenommenen Verfassungsartikels. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der AP22+ hat der Bundesrat sehr klar dargelegt, warum diese Änderung notwendig ist. Warum sie jetzt zwei Jahre später nicht mehr notwendig sein sollte, ist mir ein Rätsel. Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ist nach wie vor eine grosse Herausforderung für die Landwirtschaft. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht: "Ziellücken bestehen bei allen Umweltzielen. Weitere Anstrengungen sind nötig, um den ökologischen Fussabdruck der Landwirtschaft zu senken. Um diese Zielerreichung zu verbessern, sind insbesondere Fortschritte bei der Emissionsminderung durch eine Verbesserung der Ressourceneffizienz und eine Anpassung der Produktion an die Tragfähigkeit der Ökosysteme notwendig." Das ist ein Zitat einer Aussage des Bundesrates in seiner ursprünglichen Botschaft. Ich bitte Sie, diese Anpassungen im ökologischen Leistungsnachweis nachzuvollziehen und der Minderheit und somit dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.

In Artikel 73 beantragt meine Minderheit ebenfalls, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und Beiträge an die Beratungskosten im Bereich der Biodiversität auszurichten. Der Ständerat hat diese Beiträge gestrichen. Das ist unverständlich und für die Bauernfamilien vor allem auch kontraproduktiv. Es gibt Studien, die zeigen, dass sich die Betriebe sicherer fühlen, wenn sie in diesem Bereich eine Beratung erhalten. Das ist effizienter für die Produktion und die Biodiversität, und dadurch haben die Betriebe auch mehr Spass. Mit sehr wenig Geld kann man hier eine grosse Wirkung erzielen. Der Bund würde sich an den Biodiversitätsberatungen beteiligen, und zwar in Höhe von 50 Prozent der effektiven Beratungskosten und bis zu einem maximalen Beitrag von 750 Franken pro Jahr und Betrieb. Es ist also nicht viel Geld, aber es ist eben sehr effizient eingesetztes Geld.

Diese Zahlungen erfolgen im Rahmen der aktuellen Biodiversitätsbeiträge. Es braucht nicht mehr Geld. Es geht darum, dieses Geld effizient zu investieren, sodass eine maximale Wirkung auf die Biodiversität erfolgt und der Betrieb etwas davon hat, was mit diesem kleinen Beitrag an die Beratungskosten der Fall ist. Bitte ermöglichen Sie hier den Bauern eine effizientere Produktion, die ihnen mehr Freude bereitet. Es ist auch keine staatliche Förderung von reinen Ökobüros vorgesehen. Es braucht nämlich eine agronomische Ausbildung dafür, und Agridea ist daran, einen solchen Ausbildungsgang zu konzipieren. Selbst der Schweizerische Bauernverband könnte dann solche Beratungen anbieten. Es scheint mir doppelt unklug, wenn wir hier verzichten. Das ist weder im Sinn der Umwelt noch im Sinn der Bäuerinnen und Bauern.

Ich bitte Sie auch hier: Bitte folgen Sie dem Bundesrat.

[VS]