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AB 316120

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2023-03-09

Wortprotokoll

Ja, ich habe das I-Phone dabei und starte jetzt auch die Uhr. Ich spreche zu meiner Minderheit zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c. Es geht wieder einmal um das Thema Hornkühe. Unser Rat hat am 29. September 2022 die Motion Zanetti Roberto 21.3197 mit dem Anliegen, die Haltung von horntragenden Nutztieren finanziell zu entschädigen, knapp abgelehnt, insbesondere wegen der darin enthaltenen Erhöhung des gesamten Zahlungsrahmens der Direktzahlungen. Es ging hier um ungefähr 20 Millionen Franken.

Folgende Argumente des damaligen Kommissionssprechers und Präsidenten des Bauernverbands, Markus Ritter, möchte ich hier kurz erwähnen. Ich zitiere ihn aus dem Amtlichen Bulletin: "Ein Mehraufwand bei der Haltung horntragender Tiere ist zweifelsohne vorhanden. Dies begründet sich wie folgt: In Laufställen braucht es grosszügigere Platzverhältnisse, damit die Tiere einander besser ausweichen können. Zudem müssen die Fressgitter für horntragende Tiere in Laufställen entsprechend konstruiert sein, d. h. nach oben offen. Im Jugendalter der Tiere müssen die Hörner geführt werden, damit sie in die gewünschte Stellung gelangen." Und weiter: "In der Gesellschaft haben viele Menschen Freude daran, horntragende Tiere auf der Weide und den Alpen zu sehen." Und: "Die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass die Unfallgefahr mit horntragenden Tieren grösser ist. Richtigerweise setzt die Motion aber auf Tierwohlbeiträge statt auf Verbote oder Gebote. Damit werden jene honoriert, die bereit sind, diesen Mehraufwand an Kosten und Arbeit für die horntragenden Tiere auf sich zu nehmen, und mit den Risiken auch umgehen können. Niemand, der das nicht möchte, wird mit dieser Motion gezwungen, horntragende Tiere zu halten." (AB 2022 N 1816)

Ich bitte Sie nun um Verhältnismässigkeit, Herr Kollege Ritter. Der Direktzahlungsrahmen für die Landwirtschaft beträgt gegen 3 Milliarden Franken pro Jahr. Darin sollten doch 20 Millionen Franken zur Abgeltung des von Ihnen zu Recht und eindrücklich beschriebenen Aufwandes Platz haben. Das entspricht 0,7 Prozent der Direktzahlungen - so viel muss das doch wert sein! Wenn Sie den Antrag dieser Minderheit ablehnen würden, Herr Kollege Ritter, dann würden Sie Ihr wahres Gesicht zeigen, und Ihnen wären die behornten Kühe gar nicht so wichtig, sondern vielmehr die Gelder für die anderen besprochenen Unterstützungsmassnahmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit zu. Die Kühe und die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte werden es Ihnen danken. [PAGE 337]

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