Pfister Theophil · Nationalrat · 2003-03-17
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-17
Wortprotokoll
Ich spreche für die SVP-Fraktion zu Artikel 16 Absatz 1bis.
Durch die Aufnahme dieses neuen Absatzes 1bis kann auf Gesetzesebene festgehalten werden, dass die Rohstoffe eines Schweizer Produktes mit einer geschützten geographischen Angabe aus der Schweiz stammen müssen. Sie erinnern sich sicher an die unzähligen Ratschläge und Empfehlungen an unsere Bauern: Sie sollen sich mit regionalen Spezialitäten profilieren, die unverwechselbar sind und einen angemessenen Preis rechtfertigen. Das ist aber nur dann zu schaffen, wenn keine unhaltbaren Kompromisse gemacht werden müssen. Mit Artikel 16 Absatz 1bis kann die notwendige Voraussetzung für diesen Schutz regionaler Produkte geschaffen werden. Dies ist auch im Interesse der Konsumenten, die generell klare Herkunftsbezeichnungen fordern.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die Minderheit Pelli, die eine Streichung dieses Schutzes verlangt, abzulehnen. Dem Einzelantrag Glasson können wir zustimmen.