Baumann Kilian · Nationalrat · 2023-03-09
Baumann Kilian · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2023-03-09
Wortprotokoll
Unsere Fraktion unterstützt sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Dettling, den wir ablehnen werden.
Gleich drei Minderheitsanträge betreffen Artikel 75 Absatz 1 zu den Produktionssystembeiträgen. Die bessere Berücksichtigung von horntragenden Tieren haben wir Grünen schon immer unterstützt. Wir werden das auch diesmal tun und dem Minderheitsantrag Grossen Jürg zustimmen.
Der Minderheitsantrag Glättli fordert einen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe. Die Landwirtschaft hat grosses Potenzial, um ihren Treibhausgasausstoss zu senken und Kohlenstoff in den Böden zu binden. Es gibt eine Vielzahl von kleineren und grösseren einzelbetrieblichen Massnahmen, die kumuliert einen grossen Effekt haben. Gegenwärtig werden aber viele dieser Massnahmen nicht abgegolten, sondern von engagierten Betrieben freiwillig umgesetzt. Um solche Massnahmen zu fördern, soll an Betriebe, die so ihre Klimabilanz verbessern, ein Bonus ausgerichtet werden. Für die Bestimmung der zu berücksichtigenden Massnahmen ist eine Branchenlösung anzustreben. So kann mit geringem administrativem Aufwand in der Summe ein grosser Effekt beim Klimaschutz erreicht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Glättli zu unterstützen.
Die Einführung von Bundesbeiträgen für die Verbilligung von Ernteversicherungen lehnen wir aber ab. Denn damit wird nur ein neuer Fehlanreiz geschaffen, der die Betriebe daran hindert, ihre Resilienz gegenüber Ernterisiken und der Klimakrise zu erhöhen. Ernteversicherungen schwächen die Eigenverantwortung und fördern die Risikobereitschaft der Produzenten. Langfristig wird so die Versorgungssicherheit eher geschwächt. Für die Verbilligung von Versicherungen würden bestehende Direktzahlungen umverteilt. Es entstünde ein administrativer Mehraufwand, und Gelder, die eigentlich in die Landwirtschaft fliessen würden, kämen den Versicherungskonzernen zu. Für Betriebe, die auf Versicherungsschutz angewiesen sind, bestehen zudem schon Angebote, die ohne staatliche Unterstützung auskommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Minderheit Ryser zu folgen und Artikel 86b zu streichen.
Die Einschränkung des Parteistellungsrechts lehnt die grüne Fraktion klar ab. Wir werden deshalb den Minderheitsantrag Bertschy unterstützen, bei Artikel 160b auf den Beschluss des Ständerates zurückzukommen. Das Verbandsbeschwerderecht stellt nicht die standardisierten Bewertungsverfahren infrage. Es dient einzig der Überprüfung der Frage, ob die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung in Übereinstimmung mit dem Umweltschutzgesetz vorgenommen wurde. Mit den geplanten Einschränkungen würde das Beschwerderecht bei Gesuchen für neue Produkte entfallen, wenn sie schon zugelassene Wirkstoffe enthalten. Dabei kann aber die kombinierte Wirkung dieser Stoffe - der sogenannte Cocktail-Effekt - ganz anders ausfallen als bei einem schon bekannten Einzelstoff. Die Einschränkung des Parteistellungsrechts hätte unter Umständen zur Folge, dass[NB]Produkte zugelassen würden, die bei Einhaltung der Umwelt- und Gesundheitsgesetze nicht zugelassen werden dürften.
Es trifft auch nicht zu, dass das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen den Zulassungsprozess blockiert oder verlangsamt. Denn der Berg von etwa 700 hängigen Gesuchen besteht nicht erst, seit das Bundesgericht 2018 den Umweltorganisationen das Beschwerderecht zugestanden hat. Die Umweltorganisationen reichten seither nur in 25 Fällen eine Stellungnahme ein und erhoben nur in 2 Fällen Beschwerde. Das entspricht gerade einmal 0,01 Prozent der bearbeiteten Dossiers.
Wir sind nicht gegen eine Beschleunigung dieser Verfahren, solange die Beurteilung seriös und wissenschaftsbasiert erfolgt. Die Überprüfung von Entscheiden auf ihre Rechtmässigkeit einzuschränken, sehen wir aber als den falschen Weg, um dieses Ziel zu erreichen.
Zum Schluss: Die Motion 22.4251 zur Konkretisierung des Konzepts unterstützen wir und lehnen dementsprechend den Minderheitsantrag Dettling ab.