Markwalder Christa · Nationalrat · 2023-03-09
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-09
Wortprotokoll
Die APK-N hat am 22. August des letzten Jahres entschieden, dass der Bundesrat beauftragt werden soll, der Bundesversammlung zusammen mit dem Bericht zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU den Entwurf eines einfachen Bundesbeschlusses mit den Schlussfolgerungen zum Bericht zu unterbreiten. Dies geschah mit der Begründung, dass seit dem Abbruch der Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen die Bundesversammlung noch nie formell zu den nächsten Schritten in der Europapolitik Stellung nehmen konnte. Die Massnahmen für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz sind aus Sicht der Kommissionsmehrheit (Glocke des Präsidenten) inzwischen dringend, und gleichzeitig bleibt das Legislaturziel 12, "Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU", bestehen und muss konkretisiert werden.
Tatsächlich fühlte sich die APK-N vom Bundesrat mit seinem Abbruchentscheid über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU im Mai 2021 übergangen. Ohne Not, ohne Plan B, ohne bessere europapolitische Zukunftsperspektive hat der Bundesrat die jahrelangen Verhandlungen über den Schweizer Sonderweg einseitig abgebrochen, dies, nachdem sich die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kantone in den Konsultationen klar für ein Weiterverhandeln ausgesprochen hatten. Das Parlament hatte zu diesem Entscheid nichts zu sagen und konnte seine Mitwirkungsrechte in der Europapolitik nicht wahrnehmen. Aus diesem Grund hat sich die Kommission entschieden, dass der damals in Aussicht gestellte Europabericht des Bundesrates vom Parlament nicht einfach zur Kenntnis genommen werden sollte, sondern die Schlussfolgerungen in Form eines einfachen Bundesbeschlusses dem Parlament unterbreitet werden sollten.
Am 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Entwurf des Europaberichtes beraten und ihn unter Vorbehalt der Ergebnisse der Konsultation der beiden Aussenpolitischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes verabschiedet. Unsere Kommission hat sich an ihrer Sitzung im Januar intensiv mit dem Bericht auseinandergesetzt und im Rahmen der Konsultation auch verschiedene Anträge diskutiert. Nichtsdestotrotz sind wir der Meinung, dass wir hier im Rat im Rahmen eines einfachen Bundesbeschlusses zu den Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Bundesrates "Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz-EU" Stellung nehmen können sollen.
Die Schweiz bemüht sich nach wie vor um die erneute Teilnahme am weltweit grössten Forschungskooperationsprogramm, Horizon Europe. Die Schweizer Medtech-Industrie leidet unter dem Umstand, dass das Konformitätsabkommen nicht mehr aufdatiert wurde. Wir sehen uns mit einer zunehmenden Entwertung der Bilateralen Verträge konfrontiert. Doch wir haben auch nach wie vor das Legislaturziel, das besagt: Die Schweiz verfügt über geregelte Beziehungen mit der EU.
Die Kommission anerkennt selbstverständlich die Bemühungen des Bundesrates, mittels Sondierungsgesprächen auszuloten, wie der bilaterale Weg mit der EU fortgesetzt werden kann. Dieser Ansatz wird auch von der APK begrüsst und unterstützt. Uns ist allerdings auch sehr bewusst, dass es für die Fortsetzung den Willen beider Parteien braucht - das liegt in der Natur eines bilateralen Verhältnisses.
Die APK-N hat diese Kommissionsmotion mit 18 zu 7 Stimmen verabschiedet, und ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.