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Molina Fabian · Nationalrat · 2023-03-09

Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-09

Wortprotokoll

Die Kompetenzverteilung zwischen Parlament und Bundesrat im Bereich der Aussenpolitik ist seit vielen Jahren Gegenstand von Diskussionen. In beiden Kammern wurden in der Vergangenheit verschiedene Vorstösse behandelt, die eine Stärkung der parlamentarischen Informations- und Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik verlangten. Der Bundesrat wehrte sich in der Regel erfolgreich gegen eine engere Begleitung durch die Bundesversammlung.

Ausgehend vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 18.4104 der APK-S, "Konsultation und Mitwirkung des Parlamentes im Bereich von Soft Law", beschlossen die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat Anfang 2020 deshalb, diesen Kompetenzstreit zu klären und eine gemeinsame Subkommission einzusetzen, die eine vertiefte Analyse der Mitwirkungsrechte des Parlamentes im Bereich der Aussenpolitik vornehmen sollte. Die Subkommission hatte den Auftrag, zu prüfen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, um die parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik auch, aber nicht nur im Zusammenhang mit Soft Law zu gewährleisten. Die Subkommission, bestehend aus sieben Mitgliedern des Nationalrates und vier Mitgliedern des Ständerates, führte zu diesem Zweck Anhörungen durch und gab ein Rechtsgutachten bei Anna Petrig, Professorin für Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität Basel, zu den Rechtsgrundlagen in der Schweiz und zum Rechtsvergleich mit anderen Staaten sowie eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag. Diese beiden Papiere wurden durch die beiden APK veröffentlicht und können auf der Website des Parlamentes eingesehen werden, was ich Ihnen wärmstens empfehle. [PAGE 358]

In ihren Gutachten kommt Frau Professorin Petrig zum Schluss, dass die in Artikel 166 Absatz 1 der Bundesverfassung und in Artikel 152 des Parlamentsgesetzes verankerten Mitwirkungs- und Informationsrechte der Bundesversammlung grundsätzlich klar geregelt und im internationalen Vergleich weitreichend sind. Sie spricht von einem Verhältnis zur gesamten Hand, also von einer geteilten Verantwortung von Parlament und Bundesrat für die Aussenpolitik. Dem Bundesrat kommt keineswegs eine grundsätzlich alleinige Entscheidungsmacht in Sachen Aussenpolitik zu. Vielmehr werde, heisst es, seine Handlungsfähigkeit massgeblich durch die Mitwirkungsrechte der Bundesversammlung definiert. Zu diesem Zweck ist er verpflichtet, die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen regelmässig und umfassend zu informieren und zu konsultieren. Dieser Pflicht ist er in der Vergangenheit nicht immer ausreichend nachgekommen.

Aufgrund der geführten Diskussionen entschied die Subkommission, dass zur Wahrung der Mitwirkungsrechte des Parlamentes ein gesetzgeberischer Präzisierungsbedarf besteht. Sie entschied weiter, sich nicht strikt auf Soft Law zu limitieren, sondern Massnahmen vorzuschlagen, die auf die Gewährleistung der parlamentarischen Mitwirkungsrechte in der Aussenpolitik abzielen, unabhängig von der Rechtsform eines Vorhabens. Beide APK sind diesem Vorschlag gefolgt.

Neben der parlamentarischen Initiative 22.482 schlägt Ihnen Ihre APK deshalb einstimmig vor, den Bundesrat mit der vorliegenden Motion zu beauftragen, departementsübergreifend einheitliche und systematische Verfahren bezüglich der Information und Konsultation der zuständigen Kommissionen in einem Erlass zu regeln und die Mitwirkungsrechte des Parlamentes damit rechtlich besser abzusichern. Ich danke Ihnen, dass Sie diese Motion unterstützen und damit Ihrer APK, die einstimmig entschied, folgen.