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Thurnherr Walter · 2023-03-13

Thurnherr Walter · Aargau · 2023-03-13

Wortprotokoll

Die Pandemiebewältigung in der Schweiz wird von verschiedenen Stellen aufgearbeitet. Die Aussage, wonach Herr Mathys für die Aufarbeitung der Pandemiemassnahmen verantwortlich sei, ist nicht korrekt. Es bestehen bereits zahlreiche Evaluationen. Der Bundesrat hat die Bundeskanzlei schon am 20. Mai 2020 mit der Erarbeitung eines Berichtes zur Auswertung des Krisenmanagements während der Covid-19-Pandemie beauftragt. Aufgrund des Pandemieverlaufs und insbesondere der zweiten Infektionswelle vom Herbst 2020 hat die Bundeskanzlei dem Bundesrat schliesslich zwei Auswertungen zum Krisenmanagement der Bundesverwaltung vorgelegt: zur ersten Phase der Pandemie, die von Februar bis August 2020 dauerte, und zur zweiten von August 2020 bis Oktober 2021. Diese Berichte, deren Beilagen und Folgearbeiten dazu sind online verfügbar.

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte ihrerseits haben darüber hinaus Folgendes evaluiert: die Impfstoffbeschaffung, die Rechtsgrundlagen für die Kurzarbeit, die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch das Bundesamt für Gesundheit, die Krisenorganisation des Bundes im Umgang mit der Corona-Pandemie, den Einsatz ausserparlamentarischer Verwaltungskommissionen, die Massnahmen im Asylbereich, die internationalen Informationsgrundlagen des EDI und des BAG, das Materialmanagement, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die Revisionen des Pandemieplans und des Epidemiengesetzes, das Datenmanagement im Gesundheitswesen, die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der wirtschaftlichen Landesversorgung, die Beschaffung von Schutzmasken, die Covid-19-Kreditprogramme des Bundes und die Berücksichtigung der Bundesverfassung durch den Bundesrat bei bestimmten Massnahmen zur Pandemiebewältigung. Diese Auflistung ist nicht abschliessend, und einige dieser Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat den Covid-19-Erwerbsersatz für Selbstständige, die Kriseneinsätze von Armee, Zivilschutz und Zivildienst und darüber hinaus den Informationsfluss zu medizinischen Ressourcen im Frühjahr 2020 evaluiert.

Das BAG hat ebenso wie viele andere Bundesstellen zahlreiche Evaluationen und Studien zur Covid-19-Pandemie in den eigenen Zuständigkeitsbereichen durchgeführt oder in Auftrag gegeben. Gleiches gilt für Kantone und für Dritte, zum Beispiel für den Schweizerischen Nationalfonds hinsichtlich seiner Programme. Sie können an dieser Stelle nicht alle aufgezählt werden.

Mit diesen Berichten und Evaluationen sind zurzeit genügend Grundlagen vorhanden. Wichtig ist nun, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen und die gewonnenen Erkenntnisse umzusetzen, und zwar für die Krisenantizipation und das Krisenmanagement im Allgemeinen sowie für die Bewältigung von Pandemien im Besonderen.