Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2023-03-13
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-13
Wortprotokoll
Ich werde Ihnen zuerst den Antrag meiner Minderheit darlegen und dann gleich auch für die Mitte-Fraktion sprechen.
Gestern vor drei Jahren hat Swissstaffing im Rahmen der Vernehmlassung zur BVG-Reform einen Brief geschrieben. Swissstaffing ist nicht irgendein Verband, sondern es ist der Verband der Temporärmitarbeitenden. Es sind 400 Mitgliedsfirmen dabei, sie beschäftigen insgesamt etwa 400[NB]000 unterstellte Personen, die temporär arbeiten. Swissstaffing hat seit dem 1. Januar 2012 auch einen Gesamtarbeitsvertrag, der für verbindlich erklärt worden ist. Es ist schweizweit der grösste Gesamtarbeitsvertrag und er gilt, gemessen an der Gesamtbeschäftigung, für 2,4 Prozent aller Angestellten. Mit anderen Worten: Wir hatten jetzt drei Jahre Zeit, um auf das Anliegen von Swissstaffing einzugehen, wonach die [PAGE 393] Temporärbranche eine spezielle Regelung beim Koordinationsabzug erhalten soll, haben die Zeit bis heute aber nicht genutzt.
Swissstaffing hat in diesem Brief auch geschrieben, dass sie eine Modernisierung unterstützen. Temporärmitarbeitende sind grundsätzlich jüngere Mitarbeitende, die verschiedene Arbeitgeber haben. Sie haben häufige Beschäftigungswechsel, und sie sind auch meistens in Branchen mit einem eher tiefen Lohnniveau versichert. Wenn jetzt dieser Verband zu uns kommt und sagt, dass er eine Speziallösung braucht, damit nicht ab dem ersten Franken des koordinierten Stundenlohns bereits eine BVG-Pflicht besteht, dann sollten wir das ernst nehmen, weil andernfalls exorbitante Mehrkosten auf die Temporärbranche, und zwar auf Arbeitnehmende wie Arbeitgebende, zukommen. Der Verband ist enorm betroffen, und mit meiner Minderheit möchte ich eine Lösung anbieten, um diesen Mitarbeitenden in der Temporärbranche auch entsprechend gerecht zu werden.
Es soll nämlich der bisherige BVG-Koordinationsabzug, auf die Stunde umgerechnet, beibehalten werden. Damit käme es tatsächlich zu einer Schlechterstellung gegenüber den anderen Mitarbeitenden, die im BVG versichert sind. Ich erinnere Sie daran, dass dieses Modell auch Swissstaffing bis heute hat; man kompensiert das durch bessere Leistungen bei höheren Löhnen. Ich möchte deshalb erreichen, dass Sie in Artikel 8 Absatz 2bis dem Antrag der Minderheit zustimmen.
Als wir das letzte Mal in diesem Saal darüber diskutierten, zog ich den Antrag zurück, mit welchem dem Bundesrat die Kompetenz delegiert worden wäre, für Temporärmitarbeitende Bestimmungen zu erlassen. Ich hegte da die Hoffnung, dass in der Schwesterkommission etwas ausgearbeitet würde, das Hand und Fuss hat. Jetzt liegt etwas vor, und zwar eine klare Eingrenzung, indem der zeitliche Rahmen klar definiert wird. Wer demnach länger als ein Jahr temporär beschäftigt ist, könnte von dieser Spezialregelung nicht mehr profitieren; diese Person wäre dann nicht mehr schlechter versichert, als es das Gesetz vorsieht. Ich bin der Meinung, dass es wirklich notwendig ist, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Mit einem ausformulierten Gesetzestext anstatt einer Delegationsnorm wird auch dem Ansinnen Rechnung getragen, eine gesetzliche Basis zu schaffen. Es wird anerkannt, dass diese Unterstützung notwendig ist. Denken Sie auch daran, dass diese Mitarbeitenden nicht nur in der Altersvorsorge, sondern auch im Risikobereich versichert sind. Mit dieser Lösung würden wir endlich etwas Gutes auch für die Temporärbranche haben.
Ich komme zur Haltung der Mitte-Fraktion zu den übrigen Punkten der Differenzbereinigung. Das Ziel der Vorlage - eine Modernisierung der zweiten Säule, die Integration von Teilzeitbeschäftigten und von Mitarbeitenden mit tieferen Löhnen - will die Mitte-Fraktion nach wie vor unterstützen. Wir werden deshalb bei Artikel 2 den Antrag der Minderheit Nantermod unterstützen, wonach die Eintrittsschwelle bei 17[NB]208 Franken festgesetzt werden soll. Wir müssen uns bewusst sein, dass mit diesem Schritt 140[NB]000 Arbeitnehmende neu in die zweite Säule kommen und dort versichert sein werden; bei 60[NB]000 Personen wird ein zusätzliches Einkommen versichert, weil der Koordinationsabzug tiefer angesetzt wird. Damit werden insgesamt 200[NB]000 Personen in der zweiten Säule bessergestellt.
Selbstverständlich hat das Auswirkungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber, aber es war ein Ziel, diese Personen zu integrieren. Deshalb unterstützen wir eine Eintrittsschwelle, die tiefer angesetzt ist, als es die Mehrheit fordert. Denken Sie auch daran: Bei diesen 60[NB]000 Personen, bei denen ein zusätzliches Einkommen versichert ist, und bei diesen 140[NB]000 Personen, die neu versichert werden, geht es nicht nur darum, dass die Altersvorsorge gestärkt wird, sondern auch darum, dass Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen und allenfalls Waisenrenten generiert werden.
Ja, das kostet etwas. In der zweiten Säule wird aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens ein Beitrag des Arbeitnehmenden und des Arbeitgebenden benötigt, damit es eine Leistung gibt. Bei uns in Appenzell sagt man: "Vo nütz chont nütz." Man muss halt sparen, damit am Schluss etwas vorhanden ist. Deshalb bitten wir Sie, in Artikel 2 Absatz 1 der Minderheit Nantermod zu folgen.
In Artikel 8 Absatz 2bis werden wir meine Minderheit, die ich vorhin vorgestellt habe, unterstützen. Die Ausführungen dazu habe ich bereits gemacht.
Bei Artikel 33a geht es um die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes ab dem 58. Altersjahr. Wir möchten hier eine Brücke zum Ständerat bauen und geltendes Recht weiterhin anwenden. Das schafft auch einen Anreiz für ältere Personen ab 58 Jahren, die ihr Arbeitspensum ein bisschen reduzieren und, wenn wir diesen Artikel beibehalten, ihre Versichertenleistungen in der zweiten Säule beibehalten können.
Bei Artikel 79b folgt die Mitte-Fraktion der Mehrheit. Es geht um die Möglichkeit des Einkaufs. Wir möchten Druck aus dem System nehmen; die Einrichtungen sollen nicht zwingend den Einkauf bis zum gesetzlichen Minimum ermöglichen müssen. Denn würde man das beschliessen, entstünde noch mehr Druck auf den Umwandlungssatz, weil die gesetzlichen Leistungen dann ja mit dem ökonomisch zu hohen Umwandlungssatz von 6 Prozent umgerechnet werden müssen.
Ich komme zum Schluss. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Weiterentwicklung der zweiten Säule, sie möchte die Reformblockade lösen. Ein weiteres Zuwarten ist sowohl für die Politik als auch für das Dreisäulensystem in der Schweiz schädlich. Der Handlungsbedarf ist gross. Wir wollen diese zweite Säule solidarisch und verantwortungsvoll reformieren.
Ganz zum Schluss, denken Sie daran: Es gab in diesem Land noch nie eine Generation, die Aussicht auf ein derart langes Leben hat wie diejenige, die jetzt in Pension geht. Es gab in unserem Land noch nie eine Generation, die weniger Kinder aufgezogen hat. Es gab noch nie eine Generation, welche zu Friedenszeiten so viele öffentliche Schulden aufgebaut hat. Wir dürfen und sollen deshalb der nächsten Generation nicht noch mehr Verantwortung übertragen.
Deshalb bitte ich Sie, die Reform so zu verabschieden, den Rentensatz zu senken, zu modernisieren und dem Geschäft zum Durchbruch zu verhelfen.