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Engelberger Eduard · Nationalrat · 2003-03-17

Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission hat dieses Geschäft an ihrer Sitzung vom 25. Februar 2003 behandelt. Der Inhalt des Geschäftes ist Ihnen bekannt: Es geht lediglich um den subsidiären Einsatz der Armee anlässlich des G8-Gipfels, und es geht um die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung und der Teilnehmer auf schweizerischem Territorium. Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung wird von rund 4500 Angehörigen der Armee (AdA) im Assistenzdienst ausgegangen, weil die kantonalen polizeilichen Sicherheitskräfte selbst mit der Verstärkung durch den interkantonalen Polizeiverbund nicht ausreichen werden. Deshalb hat der Bundesrat auf Gesuch der Kantone Genf, Waadt und Wallis entschieden, die Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Sicherheitsmassnahmen einzusetzen. Damit waren auch die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee im Assistenzdienst grundsätzlich erfüllt.

Da es um einen Einsatz von mehr als 2000 Angehörigen der Armee geht, muss die Bundesversammlung diesen Einsatz genehmigen. Deshalb hat wahrscheinlich Herr Gysin Remo in seinem Antrag die Anzahl der AdA nur halbiert und bei 2250 angesetzt; sonst hätte ihm höchstwahrscheinlich ein Drittel oder ein Viertel genügt.

Die Kommission hat lange und intensiv über die Rechtfertigung des Einsatzes der Schweiz im Rahmen des G8-Gipfels in Evian debattiert. Es gab Kommissionsmitglieder, die das Gefühl hatten, die Zusage von Herrn Bundesrat Villiger an den französischen Präsidenten Jacques Chirac für diese Hilfsdienste sei zu rasch erfolgt. Trotzdem ist ein Einsatz der Armee nach Ansicht der Mehrheit der Kommission absolut gerechtfertigt.

Es lagen der Kommission zwei Anträge auf Nichteintreten vor. Der erste Nichteintretensantrag wurde von Herrn Schlüer gestellt; der zweite Nichteintretensantrag stammt von Herrn Cuche. Die Begründungen haben Sie gehört oder gelesen. Darunter gab es keine Argumente, die der Kommission nicht bekannt waren.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Anträge abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass die Schweiz ihre Rolle als demokratischer Staat wahrnehmen muss sowie die damit verbundenen guten Dienste. Zudem dienen solche Treffen als Plattform für den Austausch von verschiedenen Meinungen; globale Probleme können gerade hier diskutiert und ausdiskutiert werden. Es ist auch zu beachten, wenn die Schweiz die Maxime "Sicherheit durch Kooperation" nicht garantieren kann, dass internationale Treffen dieser Art in Genf kaum mehr infrage kommen können.

Darüber hinaus lag auch der Rückweisungsantrag der Minderheit Fehr Jacqueline vor. Sie wünschte vom Bundesrat einen zusätzlichen Bericht über sechs Punkte, die in der Fahne wörtlich aufgeführt sind, wobei ich annehme, dass Herr Bundesrat Schmid die Bemerkungen von Frau Fehr zum bunten Jahresprogramm 2003 der Armee persönlich beantworten wird.

[PAGE 335] Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltung, den Minderheitsantrag Fehr Jacqueline abzulehnen, ebenso den Antrag Teuscher, der eine zusätzliche Frage 7 stellt. Die grosse Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass man weder den Verantwortlichen des G8-Gipfels noch den Kantonsregierungen vorschreiben kann, in welcher Art sie den Dialog führen und die Demonstranten auch begleiten wollen. Man ist sich in der Kommission aber auch bewusst, dass die Globalisierungsgegner und deren Meinung respektiert werden sollen.

Aus sicherheitspolitischen Gründen ist die Kommission absolut der Ansicht, dass Kontrollen durchgeführt werden müssen, damit man die friedlichen Manifestanten von den böswilligen unterscheiden kann. Die Mitglieder waren sich einig, dass das Treffen ohne Schäden für alle Beteiligten ablaufen soll und die Sicherheit der Bevölkerung und der Gäste während des Anlasses eben gewährleistet sein muss. Die Art und Weise, wie solche Situationen zu bewältigen sind, gehört zu den typischen sicherheitspolitischen Situationen der Zukunft. Die Schweiz muss sich in diesem Sinne auch mit vernetzten und grenzüberschreitenden Problemen auseinander setzen können. Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass es falsch wäre, wenn sich die Schweiz ausserstande erklären würde, internationale grenzüberschreitende Konferenzen beherbergen zu können.

Was die Rolle der Armee angeht, wird sie in der Zukunft in der Lage sein müssen, noch kurzfristiger, aber immer subsidiär im Einsatz zu stehen. In Bezug auf die Kosten des Gesamtaufwandes für die Sicherheit geht man von rund 25 Millionen Franken aus, die von den Kantonen geltend gemacht werden und an denen sich der Bund zum Teil beteiligt. Diese Kosten sind aber ein wesentlicher Bestandteil des Staatsvertrages, der vom Bundesrat am Freitag, den 7. März 2003, verabschiedet wurde und vom Ständerat als Zweitrat am Mittwoch der dritten Sessionswoche, in dieser Woche also, zusammen mit der Assistenzdienst-Vorlage behandelt wird. Die eigentlichen Mehrkosten für den Einsatz der Armee machen 4 Millionen Franken aus; diese werden im Rahmen der bewilligten Kredite für den Assistenzdienst des VBS aufgefangen. Die Mehrheit der Kommission ist auch vom Einsatzkonzept für den Armee-Einsatz in der Botschaft überzeugt. Das Gleiche gilt für die Gesamtleitung dieses Einsatzes unter der Führung des Generalstabschefs, Herrn Korpskommandant Keckeis.

Zu den einzelnen Anträgen, zunächst zu den Anträgen Zisyadis: Die Kommission hat die Anträge von Herrn Zisyadis nicht behandelt. Trotzdem waren einzelne Fragen, Elemente und auch Forderungen seiner Anträge Bestandteile der vielen Diskussionen innerhalb der Kommission, die schlussendlich abgelehnt wurden oder als selbstverständliche Bestandteile der Vorlage oder eines Einsatzes der Truppe als vorausgesetzt angenommen werden können. Ich denke da insbesondere an Artikel 2. Im Übrigen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission, den Antrag betreffend das Referendum abzulehnen und in Artikel 3 der Vorlage des Bundesrates zuzustimmen.

Zum Antrag Vaudroz René: Die Kommission hat den Antrag Vaudroz René nicht behandelt. Persönlich habe ich einiges Verständnis für das Anliegen. Das ist auch hier auf dem Podium von verschiedenen Rednern immer wieder zum Ausdruck gebracht worden. Trotzdem stellt sich die Frage, ob hier das Verursacherprinzip und eine Bewilligung gekoppelt werden können und Artikel 2 der Vorlage der richtige Ort der Stipulierung dieses Vorschlages ist. Ich nehme an, dass der Bundesrat und die Verwaltung über das Wochenende die nötige Zeit hatten, um die Antwort darauf geben können.

Der Antrag Gysin Remo lag der Kommission ebenfalls nicht vor, wurde also von ihr nicht behandelt. Aus den Ausführungen des VBS haben wir von der detaillierten Zusammensetzung der Truppengattungen erfahren; dazu kommt, dass dieser Einsatz ein Einsatz rund um die Uhr ist und die Ablösungen schliesslich zwei- bis dreischichtig geführt werden müssen. Zudem ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass Bundesrat Schmid nicht mehr als die dringend notwendige Anzahl Angehörige der Armee für diesen Einsatz vorsieht, sodass der Antrag Gysin Remo effektiv vernachlässigt werden kann.

Die Armeeführung ist auf einen Entscheid in dieser Session angewiesen, damit sie mit der Truppe und den Kommandanten die richtigen und zeitgerechten Vorbereitungen dieses Einsatzes in die Wege leiten kann.

Die Kommission beantragt Ihnen aufgrund all dieser Überlegungen und Fakten mit 14 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Bundesbeschluss so zu genehmigen, wie er Ihnen vorliegt.