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Graber Michael · Nationalrat · 2023-03-13

Graber Michael · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-13

Wortprotokoll

Ich werde mich, wie vom Vizepräsidenten erwähnt, sowohl für meine Fraktion als auch zu meinen beiden Minderheiten äussern.

Zum Block 1 gehört selbstverständlich auch der Titel des Bundesgesetzes: "über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien". Mit dem Titel - das wissen Sie ja spätestens seit dem "Stromfresser"-Gesetz - ist es so eine Geschichte. Ein Titel sollte das Gesetz beschreiben und nicht eine Wunschvorstellung enthalten. Genau das ist hier aber der Fall: Der Titel ist nichts anderes als eine Wunschvorstellung und nicht etwa eine Beschreibung dessen, was wir heute und diese Woche beschliessen werden. Ich möchte Ihnen ein Zitat einer ETH-Studie wiedergeben; da heisst es: "Wir müssen uns also von der Vorstellung verabschieden, dass wir unseren Energiebedarf ausschliesslich mit im Inland erzeugter erneuerbarer Energie decken können."

Es geht um die Sicherheit. Es ist von einer sicheren Stromversorgung die Rede. Diese ergibt Stand heute leider eine widersprüchliche Begriffspaarung, wenn man sie mit erneuerbaren Energien koppelt. Leider kriegen wir eine sichere Stromversorgung nicht mit Flatterstrom hin. Da müssen wir uns entscheiden: Entweder bleiben wir massiv vom Ausland abhängig, also vom Import von dreckigem Kohlestrom oder aber von Kernenergie aus Frankreich. Oder wir müssen uns in Zukunft, wenn wir denn genügend bezahlbaren und sauberen Strom für unsere Wärmepumpen und Elektroautos wollen, für einen Paradigmenwechsel entscheiden und auch neue Kernkraftwerke in diesem Land bauen. Denn[NB]gerade[NB]mit[NB]diesem[NB]Gesetz wird uns die Bandenergie leider fehlen.

Die SVP ist nach wie vor die einzige Partei, die wirklich zur Technologieoffenheit steht. Uns spielt es keine Rolle, wie der Strom produziert wird. Es muss einfach genügend Strom vorhanden sein. Dieser muss umweltschonend produziert werden, bezahlbar sein, und wir müssen möglichst unabhängig bleiben.

Weiter meint der Titel, dass es um die Stromversorgung geht. Es geht also nicht darum, wie man Strom verbraucht oder wie man ihn einsparen kann, sondern eben darum, wie wir mit Strom versorgt werden. Das spiegelt sich auch in Artikel 89 Absatz 1 der Bundesverfassung wider, wonach Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Energieversorgung zu sorgen haben.

Da macht es - ich komme zu meiner ersten Minderheit - wenig Sinn und ist sachlich eigentlich nicht richtig, wenn man fixe Zielvorgaben hat. Man muss beim Verbrauch vielmehr bei den Richtwerten bleiben, weil es im Erlass ja eben um die Versorgung geht. Ich spreche meinen Minderheitsantrag[NB]I zu Artikel 3 Absätze 1 und 2 EnG an. Es geht eben nicht darum, mit diesem Minderheitsantrag die Zahlenwerte zu ändern. Dort unterstützen wir nach wie vor die Zielwerte, insbesondere bezüglich der Senkung des Energieverbrauchs in Absatz 1 um 43 Prozent bis 2035 bzw. um 53 Prozent bis 2050 im Vergleich zum Jahr 2000, und das pro Person und Jahr.

Ich erlaube mir, einen kleinen gedanklichen Einschub zu machen. Warum sind Sie hier eigentlich plötzlich in der Lage, von Werten pro Person, also pro Kopf, zu sprechen? Bei den Klimazielen, der Dekarbonisierung, dem CO2-Ausstoss tun Sie das ja nicht. Vielleicht wäre es also auch da an der Zeit, umzudenken und auch da dann von "pro Kopf" oder eben "pro Person" zu sprechen.

Mit unserer Minderheit I zu Artikel 3 EnG fordern wir Sie auf, im Titel eine Formulierung wie die ursprüngliche, also jene im geltenden Recht, zu wählen. Wir fordern eine Rückkehr zum geltenden Recht. Da sollten wir unserer Ansicht nach von "Verbrauchsrichtwerten" und nicht von verbindlichen "Verbrauchszielen" sprechen. [PAGE 413]

Wir müssen diese Werte selbstverständlich anstreben, aber eine zwingende Senkung des Verbrauches zu verlangen, geht uns zu weit. Die Schweiz ist eines der reichsten und innovativsten Länder der Welt, und wir wollen ganz einfach keinen solchen Wohlstandsverlust. Insbesondere werden da auch zwei Faktoren nicht berücksichtigt: Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Faktor, der den Energieverbrauch erhöhen beziehungsweise den Senkungszielen entgegenwirken wird. Jeder Prozess, jeder Arbeitsschritt, jedes neue Gadget, das Sie haben, wird mehr Strom und damit auch mehr Energie brauchen.

Ein weiterer wichtiger Faktor, ich habe ihn bereits erwähnt, ist die Dekarbonisierung. Mit dem "Stromfresser"-Gesetz möchten Sie ja das Ziel "Netto null bis 2050" erreichen. Heizen und Autofahren wären nur mehr elektrisch möglich. Damit würde sich der Stromverbrauch im Vergleich zu heute wahrscheinlich geradezu verdoppeln. Gleichzeitig wollen Sie mit dem vorliegenden Gesetz den Stromverbrauch pro Kopf bis im Jahr 2035 um 13 Prozent senken. Das ist ein weiterer Widerspruch in Ihrer desaströsen Energiepolitik, die der Mittelstand dann in eiskaltem Wasser auszubaden hat, denn er wird sich kein warmes Bad mehr leisten können.

Die Fassung des Bundesrates ist aber auch nicht ganz fair beziehungsweise etwas irreführend, denn es wird beispielsweise auch der folgende Umstand ignoriert: Wenn eine Person Solarzellen auf dem Dach hat, die sie für ihren eigenen Verbrauch benötigt, dann wird das eben bei diesem Stromverbrauch nicht berücksichtigt. Auch dies ist ein Punkt, der zeigt, weshalb das nicht ganz fair ist. Dies zu meiner ersten Minderheit.

Zu meiner Minderheit II (Graber) zu Artikel 2 Absatz 2 EnG: Hier sind wir bei der Wasserkraft, und hier geht es mir darum, dass wir neu von der Nettoproduktion sprechen sollten. Es geht darum, dass die Eigenverluste nicht mitberücksichtigt werden sollen, weil die Kraftwerke brutto selbstverständlich mehr produzieren. Die Anlagen und Installationen, insbesondere die Pumpen von Pumpspeicherwerken, verbrauchen natürlich auch Strom. Dieser sollte korrekterweise in Abzug gebracht werden. Der Verbrauch dieser Speicherpumpen sollte nicht mitgerechnet werden. Dieser muss in Abzug gebracht werden. Nur die Nettoproduktion soll als Bemessungsgrösse herangezogen werden. Damit würde auch das Aufbaupotenzial der Wasserkraft erhöht.

Ich glaube, da gibt es keine Differenz zu unserem äusserst kompetenten Bundesrat, welcher diese Minderheit damals auch unterstützt hat - das hat übrigens auch seine Amtsvorgängerin getan, wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf.