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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2023-03-13

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-13

Wortprotokoll

Ich spreche zur Minderheit Jauslin zu Artikel 27b Absatz 3 des Energiegesetzes. Die Minderheit will den Prozentsatz des Beitrags, der für die Projektierung neuer Geothermieanlagen in Anspruch genommen werden kann, von 40 Prozent der [PAGE 424] anrechenbaren Projektierungskosten, wie vom Bundesrat vorgesehen, auf 60 Prozent erhöhen.

Im Gegensatz zu Wind- und anderen Anlagen bestehen bei der Geothermie viele Unbekannte. Wir wissen nicht, wie der Untergrund aufgebaut und ob eine Nutzung überhaupt möglich ist. Der Untergrund ist heikel und die Nutzung erfordert vorgängig grosse Investitionen. Aus diesem Grund rechtfertigt sich eine Erhöhung auf dieselbe Grösse wie bei der grundsätzlichen Förderung und damit auf 60 Prozent. Dabei ist wichtig: Es geht bei dieser Bestimmung[NB]ausschliesslich um die Unterstützung von Projekten, welche auf erfolgreichen Bohrungen basieren. Der beantragte Anteil von höchstens 60 Prozent der Projektierungskosten für neue Geothermieanlagen ist bei einer anschliessenden Erstellung von entsprechenden Fördermitteln für die Erstellung wieder in Abzug zu bringen. Man kann also nicht beides beanspruchen.

Die Geothermie hat ein grosses Potenzial, geht in der energiepolitischen Diskussion aber gern vergessen. Bedauerlich ist, dass es mit dieser Technologie langsam vorwärtsgeht, dass aktuell nur wenige solche Gesuche gestellt und die gesprochenen Gelder nicht ausgeschöpft werden. Hier besteht also noch Aufholbedarf, vor allem im Speicherbereich.

Die Geothermie ist mit speziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Es gibt immer wieder Rückschläge, wenn man kein, zu wenig oder zu wenig heisses Wasser findet. Dass Projekte fehlschlagen, gehört bei der Geothermie zum Alltag. Oder ein anderer Aspekt: Es gibt z. B. für die mitteltiefen, das sind 500 bis 3000 Meter, und tiefen Geothermien keine verlässlichen Karten, und die verlässlichen Instrumente werden gerade erst geschaffen.

Vor diesem Hintergrund erscheint es gerechtfertigt, die Projektierung neuer Geothermieanlagen zu fördern. Damit dies dann auch erfolgreich sein kann, bedarf es der von der Minderheit Jauslin beantragten Erhöhung des Förderbeitrags auf 60 Prozent der anrechenbaren Projektierungskosten. Dies lässt sich anhand eines Beispiels veranschaulichen: Das grosse Problem der Geothermie ist, dass man bei der ersten Bohrung den Untergrund noch nicht kennt. Beim Fernwärmenetz von Riehen wird eine zweite Bohrung gemacht, um noch mehr Wärme für die Energieversorgung zu nutzen. Diese zweite Bohrung konnte nun aber nur gemacht werden, weil man wusste, dass die erste funktioniert hatte.

Es gibt Bohrungen, die zur Gewinnung von Elektrizität gemacht werden. Wenn man dort nicht fündig wird, dann kann diese Bohrung für Wärme genutzt werden. Das kann die Folge einer erfolgreichen Bohrung sein, die das nötige Temperaturdelta, um eine Turbine zu betreiben, verfehlt. Daher ist die Wärme hier nicht einfach wegzudenken, denn es geht auch um eine Speicherung von Energie. Es ist eine Sektorkoppelung möglich, die nicht unterschätzt werden darf. Berechnungen haben ergeben, dass mit der Wärmespeicherung und -nutzung aus dem Untergrund jährlich 4 bis 6 Terawattstunden Energie eingespart werden könnten. Das ist nicht nichts. Es ist ein nicht zu unterschätzender Baustein für die Lösung unserer Energieprobleme.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, bei Artikel 27b Absatz 3 der Minderheit Jauslin zu folgen.