preparatory:AB 316796
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-13
Wortprotokoll
Gerne spreche ich zu meinen Minderheitsanträgen zu Artikel 45 Buchstaben b, f und g. Hier geht es um die Energieeffizienz bei Gebäuden. Unsere Gebäude sind bekanntlich für einen Viertel aller[NB]Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wir müssen nicht [PAGE 436] nur fossile Öl- und Gasheizungen ersetzen, sondern auch die definitiv in die Jahre gekommene Technologie der Elektroheizung. Elektroheizungen brauchen viel Strom, und das erst noch im Winter. Dabei gilt: Den Winterstrom, den wir nicht brauchen, müssen wir nicht zubauen.
Die sehr starke und breit abgestützte Minderheit Masshardt zu Artikel 45 Buchstabe b will, dass die Kantone bis spätestens Ende 2040 auch Vorschriften einerseits über das Verbot der Neuinstallation von elektrischen Widerstandsheizungen und andererseits über die Pflicht des Ersatzes von elektrischen Widerstandsheizungen erlassen. Die Kantone sollen aber Ausnahmen bestimmen können. Der Antrag der Minderheit ist sehr pragmatisch: Einerseits dauert die Frist bis 2040, und andererseits sollen eben auch Ausnahmen möglich sein. Zudem empfehlen auch die Muken, den Neueinbau und den Ersatz von Elektroheizungen zu verbieten. Verschiedene Kantone kennen heute schon ein Verbot von Neuinstallationen und/oder eine Ersatzpflicht für bestehende Elektroheizungen.
Wir erhielten zum Thema Effizienz auch einen Bericht der Verwaltung. Gemäss diesem Bericht ist es denn auch legitim, dass wir einen solchen Rechtsetzungsauftrag an die Kantone im Bereich der Energieeffizienz erlassen können. Es liegt in unserer Kompetenz, Druck auf diejenigen Kantone[NB]auszuüben, die beim Energiesparen nicht mitmachen. Die von der Minderheit geforderte Übergangsfrist dauert lange.
Noch zur Einordnung: Mit den Projekten des runden Tischs wollen wir bis 2040 2 Terawattstunden zubauen. Wenn wir die Elektroheizungen ersetzen, können wir ebenfalls 2 Terawattstunden einsparen. Das Potenzial ist also sehr gross und soll aus Sicht der Minderheit genutzt werden.
Und dann noch zur Erinnerung: Die UREK-N hat bereits 2012 eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht, welche forderte, dass Elektroheizungen bis 2025 ersetzt werden sollen. Leider sind wir heute, im Jahr 2023, noch lange nicht so weit. Ein ähnlicher Antrag fand übrigens auch in der UREK-S eine Mehrheit. Im Ständerat wurde er dann leider hauchdünn, mit dem Stichentscheid des Präsidenten, abgelehnt.
Dann komme ich noch zu Artikel 45 Absatz 3 Buchstaben f und g.
Bei Buchstabe f handelt es sich ebenfalls um einen Antrag, der bereits in der UREK-S eingereicht wurde und dort eine Mehrheit fand. Neben den Heizungen braucht es auch Vorgaben für die Gebäudetechnik in grösseren Gebäuden, denn zu oft wird nicht die neueste Technik verbaut und damit über Jahrzehnte Energie verschwendet. Wenn alle Neubauten und Sanierungen auf einem Minergie-Beleuchtungsstandard basieren und so realisiert werden, könnten über 15 Prozent Energie eingespart werden; über die gesamte Nutzungsdauer gesehen, entspricht dies 720 Gigawattstunden. Auch dieser Antrag der Mehrheit der UREK-S wurde im Ständerat letztlich mit dem Stichentscheid des Präsidenten knapp abgelehnt. Jetzt haben wir hier nochmals eine Chance.
Bei Buchstabe g geht es um eine Sanierungspflicht bei Bestandesbauten mit besonders hohem spezifischem Energieverbrauch bis 2040, denn nicht nur die Heizung und Beleuchtung, sondern auch die Gebäudehülle ist entscheidend für die effiziente Nutzung der Energie. Der durchschnittliche Anteil energetisch sanierter Gebäude beträgt 1 Prozent pro Jahr. Das ist klar zu tief, denn eine energetische Sanierung kann den Energiebedarf eines Gebäudes um bis zu 80 Prozent senken.
Vielen Dank, wenn Sie diese wichtigen Minderheitsanträge zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützen.