Müller Damian · Ständerat · 2023-03-14
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-03-14
Wortprotokoll
Seit dem Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina am 1. September 2021 ist Albanien der einzige Staat im Westbalkan, mit dem die Schweiz noch kein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Dabei ist Albanien ein Schwerpunktland der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit im Balkan. Ziel dieser Zusammenarbeit ist unter anderem die Stabilisierung der Situation in Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, im Kosovo und in Albanien durch die Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und die Kooperation in Migrationsfragen. Mit dem Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Albanien über soziale Sicherheit soll diese Lücke geschlossen werden.
Das Abkommen mit Albanien entspricht inhaltlich den Sozialversicherungsabkommen, welche die Schweiz mit anderen Balkanstaaten wie Montenegro, Serbien, Kosovo und Bosnien und Herzegowina abgeschlossen hat. Es richtet sich nach den im internationalen Sozialversicherungsrecht allgemein geltenden Grundsätzen. Dazu gehören insbesondere Bestimmungen über die Gleichberechtigung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten in Bezug auf die Auszahlung der Renten im Ausland, die Anrechnung von Versicherungszeiten sowie die Anstellung von Erwerbstätigen und die gegenseitige Verwaltungshilfe. Ausserdem enthält das Abkommen eine Grundlage für die Bekämpfung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen. Die Frage rund um das Thema Missbrauch hatten wir ja schon bei den Abkommen mit Serbien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro diskutiert.
Zu den Folgekosten: Dem Bundesamt für Sozialversicherungen werden im Vergleich zu den bisherigen Beitragserstattungen für albanische Staatsangehörige aufgrund des Rentenexports, der mit dem Abkommen eingeführt wird, geringe Mehrkosten entstehen. Schätzungsweise werden sich die jährlichen Kosten auf rund 2,5 Millionen Franken belaufen. [PAGE 188] Davon gehen rund 2 Millionen Franken zulasten der Versicherungen und rund 500[NB]000 Franken zulasten des Bundes. Für die Durchführung des Abkommens besteht beim Bund kein zusätzlicher Personalbedarf, auch nicht bei der Zentralen Ausgleichskasse, die das Abkommen umsetzt.
Ihre Kommission beantragt aus all diesen Gründen Zustimmung zum Entwurf. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen.