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Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14

Wortprotokoll

Hier haben wir eine längere Diskussion geführt. Der Bundesrat hat diesen Artikel 79b nicht vorgesehen. Der Ständerat hat ihn eingefügt, und der Nationalrat hat immer wieder für Streichen votiert.

Es geht darum, dass wir eine Formulierung aus der Vorlage Altersvorsorge 2020 übernommen haben. Die Funktion dieses Artikels 79b ist, dass neu ein Einkaufsrecht ins Obligatorium bestehen würde. Vorsorgeeinrichtungen, die das Obligatorium anbieten, müssten also ermöglichen, dass sich jemand, der schon in der Einrichtung ist, in die obligatorische Versicherung einkauft. Hier geht es nicht um die regelmässig zu bezahlenden Prämien, sondern um einen einzelnen Einkauf. Heute ist das nur einmal möglich, nämlich bei Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung. Dann kann man sich ins Obligatorium einkaufen. Neu, mit Artikel 79b, wäre das Quasi-Auffüllen dieses Obligatoriums jederzeit möglich.

Wir haben uns sagen lassen, dass Kassen, wenn jemand sich einkauft, den Einkauf vor allem ins Überobligatorium schieben. Der Grund liegt natürlich darin, dass man im Überobligatorium tiefere Umwandlungssätze hat und es deshalb für die Kassen interessanter ist, wenn man sich ins Überobligatorium einkaufen muss und dann tiefere Umwandlungssätze hat. [PAGE 203]

Ein Grund für das Beibehalten von Artikel 79b, also hier eine Differenz beizubehalten, war, dass es um tiefe Einkommen geht. Die maximale Summe eines Kapitals im Obligatorium wird etwa 350[NB]000 Franken betragen, mit entsprechend tiefen Renten. Dass man hier noch eine Einkaufsmöglichkeit gibt, erscheint auch hier sozialpolitisch richtig zu sein, ohne dass es jetzt grosse Beträge geben müsste.

Dagegen sprechen sich vor allem auch Kassen aus. Wir haben Zuschriften erhalten. Das Argument ist natürlich, dass der Umwandlungssatz höher ist, dass es eine Verschiebung von den überobligatorisch Versicherten zu den obligatorisch Versicherten gibt, also quasi ein Solidaritätsbeitrag geleistet wird, wenn man das so macht. Ein weiteres Argument ist, dass es kompliziert ist. Man muss eine Schattenrechnung führen. Dagegen kann man wieder sagen, dass ja der Umwandlungssatz sinkt, wenn wir diese Vorlage durchbringen, und die Differenz dann nicht mehr so gross ist, wenn sich Leute in die obligatorische Vorsorgeeinrichtung einkaufen. Wir haben auch festgestellt, dass ja mehr Leute ins Obligatorium kommen, wenn wir die Eintrittsschwelle senken, und diesen sollte man dann auch die Möglichkeit geben, sich einzukaufen. Betroffen sind nicht die neu Eintretenden, diese können sich einkaufen. Aber diejenigen, die schon drin sind und durch die Senkung der Eintrittsschwelle eine höhere Versicherungsbemessungsbasis haben, könnten sich dann in diese Erhöhung einkaufen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen Festhalten und damit Beibehalten dieser Differenz.

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