Ettlin Erich · Ständerat · 2023-03-14
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-14
Wortprotokoll
Es geht, wie die Frau Präsidentin gesagt hat, um die Kostenziele. Ich werde all diese Artikel nur einmal begründen.
Vorgesehen ist, wie schon in der Eintretensdebatte ausgeführt, die Einführung einer Zielvorgabe für das maximale Kostenwachstum in der OKP. Der Bundesrat und anschliessend die einzelnen Kantone sollen, ausgehend vom medizinischen Bedarf, einen Prozentsatz für die maximale Entwicklung der Kosten der OKP im Vergleich zum Vorjahr festlegen, eben diese Kostenziele. Für gewisse Kostenblöcke - das ist die Version des Bundesrates - soll allein der Bundesrat für die Festlegung der Kostenziele zuständig sein; dies betrifft namentlich Analyse, Arzneimittel sowie Mittel und Gegenstände. Liegen die effektiven Kostensteigerungen eines Kostenblocks in einem Jahr über den vom Kanton oder Bundesrat für diesen Kostenblock festgelegten Kostenzielen, so prüfen die Kantonsregierungen oder der Bundesrat in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen, ob Massnahmen zur Korrektur von Fehlentwicklungen notwendig sind. Der Bundesrat möchte auch die gesundheitspolitischen Parameter berücksichtigen, wie Demografie, Morbidität, medizinische Innovation.
Der Nationalrat hatte insbesondere das Anliegen, die Kostenziele zu entschlacken, also die Version des Bundesrates in der Umsetzung einfacher zu machen. Der zentrale Punkt, der geändert wurde, ist, dass es Vierjahresziele und nicht [PAGE 198] mehr Einjahresziele sind. Zudem hat der Nationalrat Qualitätsziele eingefügt. Wir haben in Artikel 58 KVG aber bereits Qualitätsziele. Das Parlament hat das damals so beschlossen, und der Bundesrat hat für die erste Periode die entsprechenden Vierjahresziele festgelegt. Der Nationalrat hat also bezüglich der Kostenziele ein Qualitätsmonitoring übernommen. Ich weise einfach darauf hin, dass wir in der Kommission auf diesen Artikel 58 KVG verwiesen haben - es gibt schon Qualitätsziele und -vorgaben.
Zweitens hat der Nationalrat eben diese Qualitätsziele eingefügt, das habe ich schon erwähnt. Der Nationalrat hat die verschiedenen Kostenblöcke, auch die Differenzierung auf Gesetzesebene gestrichen. Es wurde der Vorwurf laut, dass man mit der Version des Bundesrates im Silodenken verhaftet bliebe. Der Nationalrat will die ganze Kostenentwicklung breiter, einfacher vornehmen.
In Ihrer Kommission wurde begrüsst, dass auch Qualitätsziele und nicht nur Kostenziele aufgenommen werden. Der Bundesrat wollte nur eine Kommission für Kostenziele einsetzen. Der Nationalrat erweiterte die Aufgaben dieser Kommission auch auf das Qualitätsmonitoring; das ist Artikel 54e.
Es ist anzumerken, dass mit der Teilrevision des KVG zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit bereits Massnahmen im Qualitätsbereich verabschiedet wurden. Dort ist bereits vorgesehen, dass die Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Leistungsqualität festzulegen und zu überwachen sind. Dazu gibt es auch eine Kommission. Doppelspurigkeiten sollten mit der Nationalratslösung aber vermieden werden; das ist die Forderung der Mehrheit Ihrer Kommission, die dem Nationalrat folgt.
Die Frage ist, was die Folgen sind, wenn das Budget gemäss der Version des Nationalrates nicht eingehalten wird. Diesbezüglich hat der Nationalrat, wie gesagt, auf alle Massnahmen verzichtet, die bei der Initiative und etwas abgemildert beim Bundesrat für direkte Konsequenzen gesorgt hätten.
Die Gegner der Nationalratslösung und der Kostenziele verweisen auf die Vorlage zum Kostendämpfungspaket 1b, wo mit Artikel 47c bereits Eingriffe aufgrund der Kostenentwicklung vorgesehen sind. Beides gleichzeitig zu tun, sei nicht sinnvoll.
Die Mehrheit Ihrer Kommission - der Entscheid fiel mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen - hat sich für den Beschluss des Nationalrates ausgesprochen, und die Minderheit beantragt, hier die Kostenziele zu streichen.