Germann Hannes · Ständerat · 2023-03-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-03-14
Wortprotokoll
Ich möchte Sie hier noch einmal bitten, der Minderheit Müller Damian zu folgen. Ich habe beim Eintreten schon darauf verwiesen, wie kompliziert wir die Sache insgesamt machen, indem der Bundesrat in derart vielen Bereichen direkt entscheidet, wo heute die Tarifpartner zuständig sind; ich habe es ausgeführt. Das gilt einerseits auf Bundesebene - das ist ja noch okay -, dann aber auch für alle Kantone, und das in vier verschiedene Bereiche aufgegliedert. Das macht 26 mal 4, das sind dann also schon über 100 Entscheidungen, die der Bundesrat alleine treffen wird, und dann hat er noch x Vorgaben gemacht; ich habe sie beim Eintreten erwähnt.
Ich möchte Ihnen noch vor Augen führen, was die Regulierungsfolgenabschätzung ergeben hat, die für dieses Gesetz gemacht worden ist. In der Regulierungsfolgenabschätzung zu den Kostenzielen wird gesagt, dass darauf zu achten sei, dass sich Zielvorgaben nicht negativ auf die Versorgungssicherheit, den Vollzugsaufwand und den Wettbewerb auswirkten. Es wird dann auch auf erhebliche Verteilungswirkungen verwiesen, auch darauf, dass der Spielraum der Leistungserbringer eingeschränkt wird. Schliesslich wird auf Folgendes verwiesen, ich zitiere aus der Botschaft, Seite 27: "Aufgrund des vorhandenen Effizienzpotenzials und weil mit Zielvorgaben nur das Kostenwachstum beschränkt wird (mit marginalem Effekt auf die Kosten)" - das sage ich jetzt mit Blick zur Mitte -, "ist kein Rückgang der Behandlungsqualität zu erwarten." Sie spüren diese vorsichtige Formulierung. "Werden ungerechtfertigt strikte Massnahmen bei Überschreitung der Kosten ergriffen, ist es möglich, dass sich der Zugang zu Gesundheitsleistungen insbesondere für gewisse vulnerable Patientengruppen verschlechtert."
Jetzt blicke ich wieder zur Mehrheit, die Eintreten beschlossen hat: Halten Sie sich das vor Augen! Ich möchte nicht rechtfertigen müssen, dass der Zugang zu Gesundheitsleistungen insbesondere für vulnerable Patientengruppen verschlechtert wird.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung zum Minderheitsantrag.