Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-03-17
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-03-17
Wortprotokoll
Die Personalien des Piloten, Frau Hollenstein, welcher die Sperrzone unerlaubt durchflogen hat, sind den Behörden bekannt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und der zivilen Flugsicherung Skyguide polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Sobald die Unterlagen - Radaraufzeichnungen, Funkgespräche usw. - vollständig vorliegen, wird das Dossier der Bundesanwaltschaft zugestellt, weil die Missachtung einer Sperrzone im Sinne von Artikel 88 des Luftfahrtgesetzes einen Vergehenstatbestand darstellt, der vom ordentlichen Richter zu beurteilen ist. Die Bundesgerichtsbarkeit ist nach Artikel 98 des Luftfahrtgesetzes gegeben, weil die strafbaren Handlungen an Bord eines Luftfahrzeuges erfolgt sind. Die Bundesanwaltschaft wird den Fall voraussichtlich an den im Raum Davos zuständigen Richter zur Beurteilung delegieren.
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