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Stöckli Hans · Ständerat · 2023-03-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-14

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Nantermod, unterstützt vom Nationalrat, der die Motion am 17. März mit 91 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen hat, beantragt, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen dafür schafft, dass das Schweizerische Heilmittelinstitut, Swissmedic, die Berechtigung erhält, Zulassungen von sich aus zu erweitern, wenn sich herausstellen würde, dass diese von den Berechtigten zu stark begrenzt worden sind oder nicht der klinischen Praxis oder den Wirtschaftlichkeitsanforderungen entsprechen.

Dieses Anliegen scheint auf den ersten Blick absolut gerechtfertigt. Tatsächlich sind im Verlauf der letzten Zeit einige Medikamente von den Herstellern aus kommerziellen Gründen nur beschränkt zur Zulassung beantragt worden; ich erinnere an die Produkte Velcade, Avastin oder Lucentis.

Die Idee wäre nun, dass Swissmedic von sich aus die Anwendungsbereiche von Medikamenten gegen den Willen der Berechtigten, der Hersteller, ausdehnen könnte. Dieses Recht ist aber problematisch. Swissmedic würde plötzlich in eine Doppelrolle gedrängt und wäre auf der einen Seite als Heilmittelinstitut für die Zulassung zuständig und müsste auf der anderen Seite dann selbst über die Art und Weise der Benutzung der Medikamente entscheiden. Die Frage ist auch, nach welchen Kriterien solche Ausdehnungen möglich gemacht werden sollen: Wären es rein wirtschaftliche, wären es politische, gesellschaftliche? Schliesslich: Wer würde dann Swissmedic kontrollieren? Wo wäre schlussendlich die Governance-Frage geregelt? Am schwierigsten ist die Frage der Haftung. Wenn man eine Ausdehnung machen würde, welche von den Herstellern nicht beantragt worden ist, dann würde damit auch die Haftungsfrage gestellt, denn es ist ja klar, dass die Herstellerfirma für diesen Bereich die Haftung nicht übernehmen müsste.

Gestützt auf diese Überlegungen ist die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung klar zum Schluss gekommen, dass man diese Motion nicht annehmen sollte. Wir haben uns auch unterrichten lassen, dass nebst den drei genannten Medikamenten keine weiteren einschlägigen Medikamente bekannt sind und dass auch die involvierten Kreise wie die FMH, die Ligen mit Ausnahme der Krebsliga und andere von der Idee der Motion nicht begeistert sind.

Das hat die Kommission dazu bewogen, den Bundesrat in diesem Geschäft zu unterstützen und die Ablehnung der Motion zu beantragen.