Lexipedia

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2023-03-14

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-03-14

Wortprotokoll

Ich gebe vorab meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsidentin von Pro Natura. Ich vertrete hier aber die Haltung der SP-Fraktion, wobei es auch innerhalb der Fraktion teilweise Mehr- und Minderheiten gibt.

Erlauben Sie mir zuerst noch ein paar Worte, die ich als Präsidentin von Pro Natura an Sie richten möchte: Ich war ja auch am runden Tisch dabei, dies als Präsidentin von Pro Natura. Wir haben dort einen Konsens gefunden. Es ging an diesem runden Tisch nicht einfach darum, fünfzehn Projekte zu bestimmen, die dann eine zusätzliche Produktion von 2 Terawattstunden erreichen. Wir haben in diesem Konsens, in dieser Erklärung des runden Tisches auch vereinbart, dass diese Projekte vertieft geprüft und dass Ausgleichsmassnahmen und Mechanismen festgelegt werden sollen. Insbesondere ist auch festgehalten worden, dass der Ausbau der Wasserkraft mit den Zielen des Biodiversitäts- und des Landschaftsschutzes vereinbar sein soll.

Herr Bundesrat Rösti hat es gestern ebenfalls gesagt: Der runde Tisch will beim geltenden Recht bleiben. Nun haben Sie gestern bereits der Sistierung der Restwasserbestimmung zugestimmt. Das entspricht keineswegs der Konsenshaltung des runden Tisches. Mit Blick auf den Ständerat, der die Vorlage nochmals diskutieren wird, rufe ich Sie dazu auf, die Förderung der erneuerbaren Energien nicht auf Kosten der Natur, der Umwelt oder der Landschaft durchzudrücken. [PAGE 468] Vielleicht wäre es nicht schlecht, wenn Sie die Erklärung des runden Tisches nochmals lesen würden.

Nun zu Block 4: Hier steht insbesondere Artikel 9bis StromVG zur Diskussion. Es ist eine zentrale Bestimmung dieses Mantelerlasses. Dazu liegen auch verschiedene Einzelanträge vor. Die SP-Fraktion unterstützt bei Artikel 9bis StromVG die Mehrheit. Insbesondere sollen die fünfzehn Projekte des runden Tisches möglichst rasch realisiert werden. Dazu sind nach Meinung der Mehrheit auch verschiedene Verfahrensschritte wegzulassen. So kann bei Neubauprojekten auf eine Nutzungsplanung verzichtet werden, d. h., es gibt nur noch eine Richtplanung. Bei Staumauererhöhungen soll keinerlei Planungspflicht mehr bestehen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die korrekte Auslegung von Artikel 9bis StromVG. Sie haben das bereits gestern in den Voten zu Artikel 12 EnG gehört, vorhin wurde es auch von Frau Munz angetönt: In der Richtplanphase werden Eignungsgebiete festgelegt. Hier soll eine Gleichrangigkeit der Energienutzungs- und der Schutzinteressen gemäss Artikel 12 EnG gelten. In der anschliessenden Planungs- und Bewilligungsphase soll dann der Vorrang der Energieinteressen gemäss Artikel 9bis StromVG gelten.

Für die SP-Fraktion ist wichtig, dass beim Zubau von Speicherkraftwerken wie auch von Solar- und Windenergieanlagen eine Interessenabwägung stattfindet. So muss gerade im Nichtbaugebiet eine planerische Steuerung der Standorte über die Richtpläne erfolgen, nämlich mit dem Instrument der Eignungsgebiete. Eine Interessenabwägung ist also möglich. Nach Absatz 2ter kann der Bundesrat festlegen, welche Voraussetzungen diese Gebiete zu erfüllen haben und welche Voraussetzungen im nachfolgenden Nutzungsplanungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

Ein Teil der SP-Fraktion wird die Einzelanträge Fluri ablehnen, persönlich werde ich sie unterstützen. Es geht einfach nicht an, dass Sie unter dem Vorwand, die Projekte des runden Tisches realisieren zu wollen, so weitreichende Gesetzesänderungen vorsehen und den Konsens dieses runden Tisches faktisch mit Füssen treten.

Noch kurz zu den verschiedenen Minderheiten, soweit sie noch bestehen: Die Minderheit Vincenz, die die totale Liberalisierung des Strommarktes möchte, lehnen wir ab, ebenso die Minderheit Klopfenstein Broggini. Wir unterstützen aber die Minderheit I (Egger Kurt), die auf die Nutzung inländischer erneuerbarer Energie als Standardstromprodukt setzt. Die Minderheit II (Strupler) lehnen wir hingegen ab. Bei dieser soll nukleare Energie ins Standardstromprodukt aufgenommen werden.