Bischof Pirmin · Ständerat · 2023-03-15
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-03-15
Wortprotokoll
Man könnte sagen, dass wir jetzt noch einmal das Gleiche machen: Wir behandeln jetzt nochmals eine Volksinitiative, und es ist nochmals eine Volksinitiative zur Zukunft der AHV. Aber die Diskussion wird eine völlig unterschiedliche sein, obwohl die Anträge des Bundesrates und Ihrer Kommission im Ergebnis die gleichen sind. Bei beiden Volksinitiativen, bei derjenigen, über die wir eben abgestimmt haben, und bei derjenigen, die wir jetzt behandeln, beantragen Ihnen der Bundesrat und die Kommission, sie zur Ablehnung zu empfehlen und keinen Gegenvorschlag zu unterbreiten, weder einen indirekten noch einen direkten.
Die beiden Volksinitiativen sind aber völlig unterschiedlich. Wieso kommen Kommission und Bundesrat trotzdem bei beiden zu einer ablehnenden Haltung? Die Volksinitiative, die wir jetzt vor uns haben, ist die Volksinitiative "für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renten-Initiative)". Sie wurde am 16. Juli 2021 in der Form eines ausformulierten Entwurfes eingereicht. Mit der Initiative wird verlangt, dass das Rentenalter für beide Geschlechter auf 66 Jahre erhöht und anschliessend an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung gekoppelt wird.[NB]Damit[NB]soll[NB]die AHV langfristig finanziell gesichert werden.
Mit der Initiative soll ein neuer Artikel 112 Absatz 2 Litera ater in die Bundesverfassung eingefügt werden. Ich lese Ihnen nicht den ganzen Buchstaben vor, aber den Kernsatz. Dieser Kernsatz lautet: "Das Rentenalter ist an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden [...]." Dieser Satz würde bei Annahme der Initiative künftig in der Bundesverfassung stehen.
Der Bundesrat beantragt in seinem Entwurf vom 22. Juni 2022, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und unterbreitet dazu weder einen direkten noch einen indirekten Gegenentwurf.
Ihre Kommission hat sich eingehend mit dieser Initiative befasst. Der Ständerat ist hier - anders als bei der vorher beratenen Initiative - Erstrat. Ihre Kommission hat deshalb zu dieser Initiative Hearings durchgeführt, einerseits mit den Initiantinnen und Initianten, andererseits mit den Sozialpartnern. Die Kommission hat auch die Kantonsregierungen eingeladen; die SODK hat auf eine Teilnahme an den Hearings verzichtet.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Warum? Die Begründung des Bundesrates für seinen Antrag, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, ist im Wesentlichen die, dass er sagt, die Initiative nehme auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt und insbesondere auf die Situation der älteren Arbeitnehmenden zu wenig Rücksicht. Zudem sei ein Automatismus, wie ihn die Initiative in der Bundesverfassung verankern möchte, mit dem schweizerischen System nicht vereinbar. Eine Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung - so der Bundesrat - würde dem Bundesrat, dem Parlament und der Stimmbevölkerung den nötigen Spielraum entziehen, um andere Kriterien berücksichtigen zu können. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass es so kurz nach der Volksabstimmung über die AHV 21, bei der die Vorlage knapp angenommen wurde, nicht der richtige Zeitpunkt und nicht opportun sein, schon wieder das Rentenalter in der AHV zu thematisieren. Zudem sei eine Forderung der Initiative mit der Angleichung des Frauenrentenalters an das Männerrentenalter von 65 Jahren bereits erfüllt.
Ihre Kommission hat weiter einen Mitbericht der Finanzkommission zur Kenntnis genommen. Die Finanzkommission weist darauf hin, dass eine weitere Reform der AHV unumgänglich sei, dass aber der Weg, den die Initiative vorschlägt, untauglich sei. Die Finanzkommission beantragt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen, auf einen Gegenentwurf zu verzichten.
Ihre Kommission hat folgende Überlegungen gemacht:
1. Nach der knappen Annahme der AHV-21-Vorlage ist für die Kommissionsmehrheit der Zeitpunkt nicht gegeben, bereits wieder eine neue Anpassung des Rentenalters vorzunehmen. Vor allem ist der Zeitpunkt nicht gegeben, weil die Reform der beruflichen Vorsorge - wir werden heute auch dazu Stellung nehmen - noch nicht abgeschlossen ist, sie aber einen direkten Zusammenhang mit der AHV und speziell auch mit der Frage des Rentenalters hat.
2. Die zuständige Kommission geht wie die Finanzkommission davon aus, dass die nachhaltige Finanzierung der AHV nach wie vor nicht gesichert ist, dass es also in absehbarer Zeit eine neue Reform braucht, um eine längerfristige Finanzierung der AHV zu sichern. Die Kommission weist aber darauf hin, dass der Bundesrat mit der Annahme der Motion 21.3462, "Auftrag für die nächste AHV-Reform", bereits jetzt den Auftrag hat, eine Reformvorlage für die Absicherung der AHV für die Jahre 2030 bis 2040 vorzulegen, und dass der Bundesrat auch daran ist, das zu machen. Der Bundesrat beabsichtigt, eine entsprechende Reform bis Ende 2026 vorzulegen.
In diesem Zusammenhang ist die Kommission vom Bundespräsidenten darüber orientiert worden, dass der Bundesrat sehr intensiv mit dieser Vorlage beschäftigt sei und diverse Eckpunkte für die entsprechende Reform auch bereits feststünden. Er hat insbesondere darauf hingewiesen, dass nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Frage der Witwen- und Witwerrente in diesem Zusammenhang neu geregelt werden müsse, dass ein Postulat aus dem Nationalrat hängig sei, das die Beitragsjahre zu einem Kriterium bei der Definition des Rentenalters machen möchte, und dass Vorstösse betreffend die Ehepaarrente hängig seien, die in diesen Zusammenhang gehörten. Die Kommission ist der Meinung, dass diese Vorlage abgewartet werden sollte, bevor eine neue Regelung betreffend das AHV-Rentenalter eingeführt wird.
3. Die Kommission ist der Meinung, dass es grundfalsch wäre, einen Automatismus zur Berechnung des Rentenalters und das Rentenalter an sich in die Bundesverfassung zu schreiben. Die Initianten beabsichtigen zwar eine Flexibilisierung zur langfristigen Sicherung der AHV. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit erreichen sie mit einem Automatismus in der Bundesverfassung aber das Gegenteil. Bundesrat und Parlament würden in ein eigentliches Korsett gesteckt, indem sowohl die Zahl 66, die neu in die Verfassung geschrieben würde, als auch die automatische Anpassung an das durchschnittliche Lebensalter nur noch über eine Bundesverfassungsänderung abänderbar wären. Das hält die Kommissionsmehrheit angesichts der Beweglichkeit bei den heutigen Verhältnissen für eine schlechte Ausgangslage.
4. Die Kommission hat sich mit den Erfahrungen anderer Länder befasst. Alle europäischen Staaten haben bei ihren Altersversicherungen das gleiche Demografieproblem. Jedes Land hat seine Altersversicherung etwas anders ausgerichtet. Es gibt nur zwei europäische Länder, die einen wirklichen Automatismus in ihrer Altersversicherung kennen. Das sind Schweden und Finnland. In diesen beiden Ländern ist der Automatismus noch gar nicht in Kraft getreten. In Schweden ist der Automatismus mit der Regelung verbunden, dass das [PAGE 220] Rentenalter zwar automatisch an die durchschnittliche Lebenszeit angepasst wird, dies aber mit einer Anstellungsgarantie bis zum Alter 68. Das ist natürlich eine Ausgangslage, die für die Schweiz kaum möglich wäre.
Unter dem Strich beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Initiative abzulehnen und ihr weder einen direkten noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen. Die Minderheit wird ihren Antrag sicher selbst begründen.